Übereinkommen der Rheinschiffer

Das Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer war das erste europäische multilaterale Instrument für soziale Sicherheit, durch das die einschlägigen Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten im Interesse der Rheinschiffer als Wanderarbeitnehmer koordiniert wurden.

Das am 30. November 1979 abgeschlossene und am 1. Dezember 1987 in Kraft getretene sowie revidierte Übereinkommen über die Soziale Sicherheit der Rheinschiffer ist ein Rechtsinstrument für eine spezifische Kategorie von Wanderarbeitnehmern. Letztere kommen dadurch in den Genuss einer Regelung, welche die einzelnen Zweige der Sozialversicherungssysteme unabhängig von der Staatszugehörigkeit der Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter koordiniert. Das Übereinkommen wird durch eine Verwaltungsvereinbarung ergänzt, in der die Einzelheiten der Durchführung des Übereinkommens festgelegt sind.

Letzte Änderung 09.03.2022

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