Abkommen über die Freizügigkeit - EU

Das Abkommen über die Freizügigkeit (FZA) bildet das Fundament für die Koordination der einzelnen Systeme der Sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Ziel des am 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EU abgeschlossenen und am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen FZA ist es, die geografische und berufliche Mobilität zu fördern, indem es die Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsbedingungen in den betreffenden Staaten verbessert. Mit der Gewährleistung einer besseren Koordination zwischen den einzelnen Systemen der Sozialen Sicherheit erlaubt es insbesondere eine grenzüberschreitende Deckung.

Das Abkommen enthält in seinem Anhang II Koordinationsbestimmungen mit Gültigkeit innerhalb der EU, d. h. die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009. Durch das FZA ist die Schweiz auch an diese Verordnungen gebunden.

Letzte Änderung 21.01.2021

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