Internationale Koordination der Sozialen Sicherheit

Die Schweiz ist mit etwa 50 Staaten durch internationale, bilaterale oder multilaterale Abkommen verbunden, mit deren Hilfe sie ihr Sozialversicherungssystem mit demjenigen der Partnerstaaten koordiniert.

Ziel der Abkommen über Soziale Sicherheit ist es, die geografische und berufliche Mobilität der Bürgerinnen und Bürger aus den Vertragsstaaten sowie ihrer Familienangehörigen zu erleichtern, indem die einzelnen Sozialversicherungssysteme besser koordiniert werden. Die Abkommen fördern nicht nur die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien und die Ermittlung der anwendbaren Rechtsvorschriften, sie können auch besondere Bestimmungen vorsehen, die den Zugang zu den Leistungen und deren Export erleichtern.

Nachstehend Informationen über die wichtigsten, von der Schweiz verabschiedeten Rechtsinstrumente:

Letzte Änderung 09.03.2022

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/bases-legales-et-coordination-internationale/coordination_internationale_securite_sociale.html