EFTA-Übereinkommen

Das Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA-Übereinkommen) bildet das Fundament für die Koordination der einzelnen Systeme der Sozialen Sicherheit zwischen seinen Mitgliedstaaten, d. h. der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Ziel des am 21. Juni 2001 abgeschlossenen und am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen und seither revidierten EFTA-Übereinkommens ist es, die geografische und berufliche Mobilität zu fördern, indem es die Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsbedingungen in den betreffenden Staaten verbessert. Mit der Gewährleistung einer besseren Koordination zwischen den einzelnen Systemen der Sozialen Sicherheit erlaubt es insbesondere eine grenzüberschreitende Deckung.

Das EFTA-Übereinkommen ermöglicht mit der Übernahme der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 in seinen Anhang K der Schweiz, in ihren Beziehungen mit den Mitgliedstaaten der EFTA die in der EU geltenden Bestimmungen anzuwenden.

Letzte Änderung 09.03.2022

Zum Seitenanfang

https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/bases-legales-et-coordination-internationale/coordination_internationale_securite_sociale/convention_aele.html