Neue Tarife gültig ab 01. Juli 2023 und Verfahren für die elektronische Zusatzabrechnung
Aufgrund der Ablösung des Delegationsmodells durch das Anordnungsmodell hat die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) im Jahr 2022 den Vertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen zulasten der Invalidenversicherung (IV) gekündigt.
Das BSV und die Psychologieverbände (FSP, ASP, SBAP) kamen überein, den bisherigen Vertrag mit angepasster Tarifhöhe mittels Zusatzvereinbarung per 01. Juli 2023 wieder aufleben zu lassen.
Da die Einigung rückwirkend abgeschlossen wurde, konnte ein vertragsloser Zustand verhindert werden. Für nach dem 01. Juli 2023 erbrachte Leistungen kommt die neue Tarifhöhe zur Anwendung.