Psychotherapie -Tarif 582

Neue Tarife gültig ab 01. Juli 2023 und Verfahren für die elektronische Zusatzabrechnung

Aufgrund der Ablösung des Delegationsmodells durch das Anordnungsmodell hat die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) im Jahr 2022 den Vertrag mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) über die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen zulasten der Invalidenversicherung (IV) gekündigt.

Das BSV und die Psychologieverbände (FSP, ASP, SBAP) kamen überein, den bisherigen Vertrag mit angepasster Tarifhöhe mittels Zusatzvereinbarung per 01. Juli 2023 wieder aufleben zu lassen.

Da die Einigung rückwirkend abgeschlossen wurde, konnte ein vertragsloser Zustand verhindert werden. Für nach dem 01. Juli 2023 erbrachte Leistungen kommt die neue Tarifhöhe zur Anwendung.

Für bereits in Rechnung gestellte Leistungen ab 01.07.2023 kann eine Korrekturrechnung erstellt werden.

Die elektronische Korrekturrechnung muss auf folgende Weise erfolgen:

  • Geben Sie die einzelnen vorher in Rechnung gestellten Leistungen mit einem Datum ab dem 01.07.2023 an. Um die Differenz zu bestimmen, geben Sie dieselbe Leistung mit der zuvor in Rechnung gestellten Menge und dem Datum ab dem 30.06.2023 an.


Beispiel:

Rechnung mit alten Tarifen (vor dem 01.07.2023) bereits vergütet

Korrekturrechnung

Letzte Änderung 21.09.2023

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