Technische Dokumentation für die elektronische Rechnungsstellung

Ziel dieser Seite ist es, den IV-Rechnungsstellern den Wechsel zur elektronische Fakturierung zu erleichtern.

Elektronische Rechnungsstellung an die Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) kann Rechnungen in elektronischer Form verarbeiten und fördert diese Art der Rechnungsstellung. Der Vorteil der elektronischen Abrechnung besteht in einer schnelleren und kostensparenden Auszahlung der Rechnungen. Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) führt die Tarifkontrolle und die Zahlungen sämtlicher Rechnungen für individuelle Massnahmen zu Lasten der AHV/IV durch.

Zunächst muss der Rechnungssteller die Rechnungen in den gültigen Dateiformaten erzeugen, anschliessend eine Austausch-Plattform wählen, über die er den IV-Stellen seine Rechnungen schickt. Nach einigen Tests, die sicherstellen sollen, dass alles einwandfrei läuft, kann der Rechnungssteller mit dem Versand seiner Rechnungen an die IV beginnen.

Vorbedingungen

Die Rechnungsteller müssen folgende Vorbedingungen erfüllen, damit sie mit der IV elektronisch abrechnen können:


Erklärungen zu den IV-spezifischen Angaben


Antwortmeldungen

Die in elektronischer Form übermittelten Rechnungen können Antwortmeldungen hervorrufen, z. B. bei Rückweisungen. Deshalb müssen Rechnungssteller auch in der Lage sein, die Antwortmeldungen entgegenzunehmen und diese zu lesen.


Validierung durch die Zentrale Ausgleichstelle

Die Zentrale Ausgleichstelle empfiehlt vor dem produktiven Austausch von elektronischen Meldungen eine kurze Testphase. Rechnungssteller, die keine Test-Rechnungen versenden möchten, werden gebeten, beim ersten Versand nicht mehr als 2-3 Rechnungen zu schicken, damit überprüft werden kann, ob der Zahlungseingang korrekt verlief.

Der Testmodus von MediData ermöglicht es, die Zusendung und den Erhalt der Rechnungen in einer geschützten Testumgebung zu prüfen. Die Zentrale Ausgleichstelle kann auf Anfrage die im Testmodus übermittelten Rechnungen bearbeiten und gibt soweit möglich Hinweise auf allfällige Fehler.

Sie können auch um die Rücksendung der Rechnungen von Testabweisungen ersuchen, um Ihr Retourenmanagement zu testen.


Kontakt bei der IV

Allfällige Fragen zur elektronischen Rechnungsstellung an die IV und zum Versand von Test-Rechnungen richten Sie bitte an die folgende Email-Adresse: sachleistungen@zas.admin.ch

Letzte Änderung 19.02.2024

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/partenaires-et-institutions-/paiement-des-prestations-individuelles-avs-ai/information-a-l-attention-des-fournisseurs-de-prestations/support_technique.html