Monodisziplinäre medizinische Gutachten
Grundsatz
Die elektronische Rechnungsstellung muss gemäss den Standards des Forums Datenaustausch erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.forum-datenaustausch.ch.
Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten)
(Das Papier-Standardformular (TP-Rechnung) wird derzeit noch akzeptiert, allerdings mit einer längeren Zahlungsfrist.)
Anforderungen an die Rechnungsstellung
- Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
- Unter der Rubrik «Rechnungssteller» müssen der Firmenname, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der vom BSV zugelassenen Gutachterstelle angegeben werden, die den Auftrag erhalten hat.
- Wenn die Rechnungsstellung durch ein Drittrechnungssteller erfolgt, beachten Sie den unten Sonderfall.
- Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die GLN der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der das Gutachten erstellt hat. Der Leistungserbringer ist immer eine natürliche Person.
- Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
- Zu Terminabsagen und Rückzüge des Gutachtenauftrags, beachten Sie bitte den folgenden Link
Der Leistungserbringer ist keine natürliche Person
Der Leistungserbringer ist eine natürliche Person (die Ärztin / der Arzt, die/der das Gutachten erstellt hat)
Tarif | Tarifziffer | Leistung | Betrag |
---|---|---|---|
001 | 00.2310 | Gutachten der Kategorie A | 242.69 CHF |
001 | 00.2390 | Gutachten der Kategorie B | 728.08 CHF |
001 | 00.2400 | Gutachten der Kategorie C | 1'051.94 CHF |
001 | 00.2410 | Gutachten der Kategorie D | 2'481.30 CHF |
001 | 00.2420 | Gutachten der Kategorie E | - |
001 | 00.2320 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 1 | 121.35 CHF |
001 | 00.2330 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 2 | 242.69 CHF |
001 | 00.2340 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 3 | 364.03 CHF |
001 | 00.2350 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 4 | 485.39 CHF |
001 | 00.2360 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 5 | 606.73 CHF |
001 | 00.2370 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 6 | 728.08 CHF |
001 | 00.2380 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 7 | - |
290 | 290.7.2.1 | Terminabsage weniger als 14 Tage vor dem Termin oder No-Show | 750.00 CHF |
290 | 290.7.3.1 | Terminabsage zwischen 30 und 14 Tage vor dem Termin | 250.00 CHF |
290 | 290.7.4.1 | Rückzug vor der monodisziplinären Begutachtung | 1'000.00 CHF |
290 | 290.8.1 | Pauschale für Tonaufnahmen | 63.00 CHF |
290 | 290.8.2 | Stellungnahmen | Effektiver Zeitaufwand |
290 | 290.6 | Dolmetscherkosten | Betrag gemäss separate Rechnung |
290 | 290.8 | Zusatzleistungen wie Laboranalysen gemäss Analysenliste, Radiologie, neuropsychologische Abklärungen, EFL, usw. | Betrag gemäss separate Rechnung |
Sonderfall – wenn die Rechnungsstellung durch ein Drittrechnungssteller erfolgt (z. B. Ärztekasse, Swisscom, IFAK, Curabill usw.):
- Die elektronische Rechnungsstellung (XML-Standards des Forums Datenaustausch) ist obligatorisch.
- Unter der Rubrik «Rechnungssteller» müssen der Firmenname, die Adresse und die GLN des Drittrechnungsstellers angegeben werden.
- Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die GLN der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der das Gutachten erstellt hat. Der Leistungserbringer ist immer eine natürliche Person.
- Bei den auf der Rechnung angegebenen Leistungen muss die GLN der vom BSV zugelassenen Gutachterstelle im Feld «GLN MED» angegeben werden.
- Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
- Zu Zusatzleistungen (z. B. Laboranalysen, Radiologie usw.) beachten Sie bitte den folgenden Link
Bidisziplinäre medizinische Gutachten
Grundsatz
Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch. Sie muss gemäss den XML-Standards des Forums Datenaustausch erfolgen (vgl. Art. 10 der Vereinbarung betreffend die Erstellung von bidisziplinären medizinischen Gutachten). Nähere Informationen zu den XML-Standards finden Sie auf der Internetseite www.forum-datenaustausch.ch
Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten).
Anforderungen an die Rechnungsstellung
- Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
- Für die Erstellung eines bidisziplinären medizinischen Gutachtens müssen unter der Rubrik «Leistungserbringer» der Firmenname, die Adresse und die GLN der vom BSV zugelassenen Gutachterstelle angegeben werden.
- Ist die zugelassene Gutachterstelle der Rechnungssteller, so müssen unter der Rubrik «Rechnungssteller» der Firmenname, die Adresse und die GLN der Stelle angegeben werden.
- Wenn die Rechnungsstellung durch ein Drittrechnungssteller erfolgt, müssen unter der Rubrik «Rechnungssteller» der Firmenname, die Adresse und die GLN des Drittrechnungsstellers angegeben werden.
Der Leistungserbringer ist eine zugelassene Gutachterstelle
- Die Leistungen der beiden Ärztinnen / Ärzte, die den Auftrag ausgeführt haben, ein bidisziplinäres Gutachten zu erstellen, müssen in einer einzigen Rechnung abgerechnet werden. Es ist nicht erlaubt, jedes Teilgutachten separat in Rechnung zu stellen.
- Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
- Zu Zusatzleistungen (z. B. Laboranalysen, Radiologie usw.) beachten Sie bitte den folgenden Link: Link
Tarif | Tarifziffer | Leistung | Betrag |
---|---|---|---|
001 | 00.2310 | Gutachten der Kategorie A | 242.69 CHF |
001 | 00.2390 | Gutachten der Kategorie B | 728.08 CHF |
001 | 00.2400 | Gutachten der Kategorie C | 1'051.94 CHF |
001 | 00.2410 | Gutachten der Kategorie D | 2'481.30 CHF |
001 | 00.2420 | Gutachten der Kategorie E | - |
001 | 00.2320 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 1 | 121.35 CHF |
001 | 00.2330 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 2 | 242.69 CHF |
001 | 00.2340 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 3 | 364.03 CHF |
001 | 00.2350 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 4 | 485.39 CHF |
001 | 00.2360 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 5 | 606.73 CHF |
001 | 00.2370 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 6 | 728.08 CHF |
001 | 00.2380 | Untersuchung bei Gutachten, Klasse 7 | - |
001 | 00.2120 | Erweiterte konsiliarische Beratung (Konsilium) durch den Facharzt, pro 5 Min. | 20.22 CHF / max. 25x pro Auftrag |
290 | 290.7.2.1 | Terminabsage weniger als 14 Tage vor dem Termin oder No-Show | 750.00 CHF |
290 | 290.7.3.1 | Terminabsage zwischen 30 und 14 Tage vor dem Termin | 250.00 CHF |
290 | 290.7.4 | Rückzug vor Begutachtung | 1'500.00 CHF |
290 | 290.8.1 | Pauschale für Tonaufnahmen | 63.00 CHF |
290 | 290.8.2 | Stellungnahmen | Effektiver Zeitaufwand |
290 | 290.6 | Dolmetscherkosten | Betrag gemäss separate Rechnung |
290 | 290.8 | Zusatzleistungen wie Laboranalysen gemäss Analysenliste, Radiologie, neuropsychologische Abklärungen, EFL, usw. | Betrag gemäss separate Rechnung |
Polydisziplinäre medizinische Gutachten
Grundsatz
Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch. Sie muss gemäss den XML-Standards des Forums Datenaustausch erfolgen (Art. 3, Abs. 7 der Vereinbarung zur Erstellung polydisziplinärer medizinischer Gutachten). Nähere Informationen zu den XML-Standards finden Sie auf der Internetseite www.forum-datenaustausch.ch
Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten).
Anforderungen an die Rechnungsstellung
- Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
- Für die Erstellung eines polydisziplinären medizinischen Gutachtens müssen unter der Rubrik «Leistungserbringer» der Firmenname, die Adresse und die GLN der vom BSV zugelassenen Gutachterstelle angegeben werden.
- Ist die zugelassene Gutachterstelle der Rechnungssteller, so müssen unter der Rubrik «Rechnungssteller» der Firmenname, die Adresse und die GLN der Gutachterstelle angegeben werden.
- Wenn die Rechnungsstellung durch ein Drittrechnungssteller erfolgt, müssen unter der Rubrik «Rechnungssteller» der Firmenname, die Adresse und die GLN des Drittrechnungsstellers angegeben werden.
- Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
Tarif | Tarifziffer | Leistung | Betrag |
---|---|---|---|
290 | 290.2.1 | Allgemeine innere Medizin + 3 Disziplinen | 12'273.00 CHF |
290 | 290.3.1 | Allgemeine innere Medizin + 4 Disziplinen | 14'097.00 CHF |
290 | 290.4.1 | Allgemeine innere Medizin + 5 Disziplinen | 16'371.00 CHF |
290 | 290.5.1 | Allgemeine innere Medizin + 6 Disziplinen | 18'489.00 CHF |
290 | 290.10.1 | Allgemeine innere Medizin + 7 Disziplinen | 20'607.00 CHF |
290 | 290.11.1 | Allgemeine innere Medizin + 8 Disziplinen | 22'725.00 CHF |
290 | 290.6 | Dolmetscherkosten | Betrag gemäss separate Rechnung |
290 | 290.8 | Zusatzleistungen wie Laboranalysen gemäss Analysenliste, Radiologie, neuropsychologische Abklärungen, EFL, usw. | Betrag gemäss separate Rechnung |
290 | 290.8.2 | Stellungnahmen | Effektiver Zeitaufwand |
290 | 290.9 | Unterkunft/Verpflegung | Betrag gemäss separate Rechnung |
290 | 290.7.2.1 | Terminabsage weniger als 14 Tage vor dem Termin oder No-Show | 750.00 CHF |
290 | 290.7.3.1 | Terminabsage zwischen 30 und 14 Tage vor dem Termin | 250.00 CHF |
290 | 290.7.4 | Rückzug vor Begutachtung | 1'500.00 CHF |
290 | 290.7.5.2 | Rückzug nach Begutachtung; Allgemeine innere Medizin + 3 Disziplinen | 6'130.00 CHF |
290 | 290.7.5.3 | Rückzug nach Begutachtung; Allgemeine innere Medizin + 4 Disziplinen | 7'048.00 CHF |
290 | 290.7.5.4 | Rückzug nach Begutachtung; Allgemeine innere Medizin + 5 Disziplinen | 8'185.00 CHF |
290 | 290.7.5.5 | Rückzug nach Begutachtung; Allgemeine innere Medizin + 6 Disziplinen | 9'244.00 CHF |
290 | 290.7.5.10 | Rückzug nach Begutachtung; Allgemeine innere Medizin + 7 Disziplinen | 10'303.00 CHF |
290 | 290.7.5.11 | Rückzug nach Begutachtung; Allgemeine innere Medizin + 8 Disziplinen | 11'362.50 CHF |
Die Liste der zugelassenen Gutachterstellen ist auf der Internetseite des BSV unter der folgenden Adresse verfügbar: Medizinische Gutachten in der IV
Letzte Änderung 26.04.2024