Hilfsmittel - Tarif 914

Abrechnungsinformationen im Bereich der Hilfsmittel

Die Invalidenversicherung favorisiert die elektronische Rechnungsstellung im XML-Format.

Im Hilfsmittel-Bereich müssen die offiziellen Tarifziffern auf den Rechnungen angegeben werden.

Zusätzlich muss die 14-stellige Fallnummer auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der der Leistungserbringer ebenfalls eine Kopie erhält.

Wenn bei der Ausstellung von Rechnungen die formalen Kriterien nicht erfüllt werden, ist die ZAS verpflichtet, die Rechnung abzulehnen und zur Korrektur an den Absender zurückzusenden.

Um die Erstellung der Rechnungen zu erleichtern, stellen wir die Liste der Hilfsmittel mit den vorhandenen Tarifziffern zur Verfügung (ausgenommen davon sind Tarifziffern, welche in Tarifverträgen verankert sind):

Letzte Änderung 13.03.2024

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