Monodisziplinäre Gutachter

Anforderungen an die Rechnungsstellung bei monodisziplinären medizinischen Gutachten

Sie sind eine vom BSV zugelassene Gutachterstelle? Dann beachten Sie bitte die Anforderungen an die Rechnungsstellung für die vom BSV zugelassenen Gutachterstellen

Grundsatz

Die elektronische Rechnungsstellung muss gemäss den Standards des Forums Datenaustausch erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.forum-dateaustausch.ch

Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten)

(Das Papier-Standardformular (TP-Rechnung) wird derzeit noch akzeptiert, allerdings mit einer längeren Zahlungsfrist.)

Anforderungen an die Rechnungsstellung

  • Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
  • Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der das Gutachten erstellt hat. Der Leistungserbringer ist immer eine natürliche Person (keine Arztpraxis, keine Klinik, kein Spital, kein Unternehmen und keine Stiftung).
  • Der «Rechnungssteller» muss nicht mit dem Leistungserbringer identisch sein. Es kann sich dabei um eine natürliche oder um eine juristische Person handeln (Ärztin / Arzt, Arztpraxis, Klinik, Spital, Unternehmen, Stiftung, Drittrechnungssteller usw.). Unter der Rubrik «Rechnungssteller» müssen der Name und der Vorname (gegebenenfalls auch der Firmenname des Einzelunternehmens oder der Gesellschaft), die Adresse und die GLN des Rechnungsstellers angegeben werden.
  • Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
  • Zu Terminabsagen und Rückzüge des Gutachtenauftrags, beachten Sie bitte den folgenden Link 

Überblick der Leistungen

Tarif Tarifziffer Leistung Betrag
001 00.2310 Gutachten der Kategorie A 242.69 CHF
001 00.2390 Gutachten der Kategorie B 728.08 CHF
001 00.2400 Gutachten der Kategorie C 1'051.94 CHF
001 00.2410 Gutachten der Kategorie D 2'481.30 CHF
001 00.2420 Gutachten der Kategorie E -
       
001 00.2320 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 1 121.35 CHF
001 00.2330 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 2 242.69 CHF
001 00.2340 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 3 364.03 CHF
001 00.2350 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 4 485.39 CHF
001 00.2360 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 5 606.73 CHF
001 00.2370 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 6 728.08 CHF
001 00.2380 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 7 -
       
290 290.7.2.1 Terminabsage weniger als 14 Tage vor dem Termin oder No-Show 750.00 CHF
290 290.7.3.1 Terminabsage zwischen 30 und 14 Tage vor dem Termin 250.00 CHF
290 290.7.4.1 Rückzug vor der monodisziplinären Begutachtung 1'000.00 CHF
290 290.8.1 Pauschale für Tonaufnahmen 63.00 CHF
290 290.8.2 Stellungnahmen Effektiver
Zeitaufwand
290 290.6 Dolmetscherkosten Betrag gemäss separate Rechnung
290 290.8 Zusatzleistungen wie Laboranalysen gemäss Analysenliste, Radiologie, neuropsychologische Abklärungen, EFL, usw. Betrag gemäss separate Rechnung

Letzte Änderung 26.04.2024

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