Anforderungen an die Rechnungsstellung bei monodisziplinären medizinischen Gutachten
Sie sind eine vom BSV zugelassene Gutachterstelle? Dann beachten Sie bitte die Anforderungen an die Rechnungsstellung für die vom BSV zugelassenen Gutachterstellen
Grundsatz
Die elektronische Rechnungsstellung muss gemäss den Standards des Forums Datenaustausch erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.forum-dateaustausch.ch
Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten)
(Das Papier-Standardformular (TP-Rechnung) wird derzeit noch akzeptiert, allerdings mit einer längeren Zahlungsfrist.)
Anforderungen an die Rechnungsstellung
- Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
- Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der das Gutachten erstellt hat. Der Leistungserbringer ist immer eine natürliche Person (keine Arztpraxis, keine Klinik, kein Spital, kein Unternehmen und keine Stiftung).