Sie sind eine vom BSV für die Erstellung bidisziplinärer medizinischer Gutachten zugelassene Gutachterstelle? Dann beachten Sie bitte die Anforderungen an die Rechnungsstellung für die vom BSV zugelassenen Gutachterstellen
Grundsatz
Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch. Sie muss gemäss den XML-Standards des Forums Datenaustausch erfolgen (vgl. Art. 10 der Vereinbarung betreffend die Erstellung von bidisziplinären medizinischen Gutachten). Nähere Informationen zu den XML-Standards finden Sie auf der Internetseite www.forum-datenaustausch.ch
Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten)
Anforderungen an die Rechnungsstellung
- Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
- Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der gemäss der Vereinbarung mit dem BSV das Sachverständigen-Zweierteam repräsentiert.
- Der «Rechnungssteller» muss nicht mit dem Leistungserbringer identisch sein. Es kann sich dabei um eine natürliche oder um eine juristische Person handeln.