Zugelassene Sachverständige-Zweierteams

Sie sind eine vom BSV für die Erstellung bidisziplinärer medizinischer Gutachten zugelassene Gutachterstelle? Dann beachten Sie bitte die Anforderungen an die Rechnungsstellung für die vom BSV zugelassenen Gutachterstellen

Grundsatz

Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch. Sie muss gemäss den XML-Standards des Forums Datenaustausch erfolgen (vgl. Art. 10 der Vereinbarung betreffend die Erstellung von bidisziplinären medizinischen Gutachten). Nähere Informationen zu den XML-Standards finden Sie auf der Internetseite www.forum-datenaustausch.ch

Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten)

Anforderungen an die Rechnungsstellung

  • Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
  • Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der gemäss der Vereinbarung mit dem BSV das Sachverständigen-Zweierteam repräsentiert.
  • Der «Rechnungssteller» muss nicht mit dem Leistungserbringer identisch sein. Es kann sich dabei um eine natürliche oder um eine juristische Person handeln.
  • Die Leistungen der beiden Ärztinnen / Ärzte, die den Auftrag ausgeführt haben, das bidisziplinäres Gutachten zu erstellen, müssen in einer Rechnung aufgeführt sein. Es ist nicht erlaubt, jedes Teilgutachten separat in Rechnung zu stellen.
  • Bei den auf der Rechnung angegebenen Leistungen müssen die Tarifcodes, die Tarifziffern sowie die Beträge angegeben werden.
  • Bei den auf der Rechnung angegebenen Leistungen muss für jedes Teilgutachten die GLN der entsprechenden Ärztin / des entsprechenden Arztes im Feld «GLN MED» angegeben werden. Die gilt für alle Gutachtenkategorien von A bis E. Diese natürliche Person muss einem vom BSV zugelassenen Sachverständigen-Zweierteam angehören.

  • Zu Zusatzleistungen (z. B. Laboranalysen, Radiologie usw.) beachten Sie bitte den folgenden Link: Link

Überblick der Leistungen

Tarif Tarifziffer Leistung Betrag
001 00.2310 Gutachten der Kategorie A 242.69 CHF
001 00.2390 Gutachten der Kategorie B 728.08 CHF
001 00.2400 Gutachten der Kategorie C 1'051.94 CHF
001 00.2410 Gutachten der Kategorie D 2'481.30 CHF
001 00.2420 Gutachten der Kategorie E -
       
001 00.2320 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 1 121.35 CHF
001 00.2330 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 2 242.69 CHF
001 00.2340 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 3 364.03 CHF
001 00.2350 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 4 485.39 CHF
001 00.2360 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 5 606.73 CHF
001 00.2370 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 6 728.08 CHF
001 00.2380 Untersuchung bei Gutachten, Klasse 7 -
       
001 00.2120 Erweiterte konsiliarische Beratung (Konsilium) durch den Facharzt, pro 5 Min. 20.22 CHF / max. 25x pro Auftrag
       
290 290.7.2.1 Terminabsage weniger als 14 Tage vor dem Termin oder No-Show 750.00 CHF
290 290.7.3.1 Terminabsage zwischen 30 und 14 Tage vor dem Termin 250.00 CHF
290 290.7.4 Rückzug vor Begutachtung 1'500.00 CHF
290 290.8.1 Pauschale für Tonaufnahmen 63.00 CHF
290 290.8.2 Stellungnahmen Effektiver
Zeitaufwand
290 290.6 Dolmetscherkosten Betrag gemäss separate Rechnung
290 290.8 Zusatzleistungen wie Laboranalysen gemäss Analysenliste, Radiologie, neuropsychologische Abklärungen, EFL, usw. Betrag gemäss separate Rechnung

Sonderfall bei Rechnungen, die mithilfe der Software Medical Invoice erstellt werden 

Um die zweite Ärztin / den zweiten Arzt mit ihrer/seiner GLN anzugeben, muss sie/er nach der Registrierung im Teil «Weitere Therapeuten» im betreffenden Formular ausgewählt werden.

1. Erster Schritt: Die zweite Ärztin / Den zweiten Arzt unter der Rubrik «Weitere Therapeuten» hinzufügen

2. Zweiter Schritt: Die zweite Ärztin / Den zweiten Arzt in der Dropdown-Liste auswählen.

Letzte Änderung 26.04.2024

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