Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS), mit Sitz in Genf, ist das zentrale Vollzugsorgan des Bundes im Bereich der Sozialversicherungen der 1. Säule, welche die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) umfasst. Sie ist als Hauptabteilung der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) angegliedert.
Zu den Hauptaufgaben gehören:
- der Vollzug der Tätigkeiten, die im System der Sozialversicherungen der 1. Säule und der EO zentral wahrgenommen werden müssen, wie die Führung der Buchhaltung, die Führung der Zentralregister und die Überwachung des Geldverkehrs mit den Ausgleichskassen;
- die Bearbeitung der AHV/IV-Rentengesuche, die Auszahlung der Leistungen und die Verwaltung der laufenden Renten der Versicherten mit Wohnsitz im Ausland unter Anwendung der internationalen Sozialversicherungsabkommen sowie die Durchführung der freiwilligen AHV/IV-Versicherung für die berechtigen Personen;
- die Beitragserhebung und die Leistungserbringung für das Personal des Bundes sowie der bundesnahen Institutionen und die Führung der Familienausgleichskasse.
Die ZAS stellt sich in den Dienst der Versicherten und Partner. Ihre Tätigkeit beruht auf folgenden Werten: Verantwortung, Effizienz, Respekt und Teamgeist.