Schweizerische Ausgleichskasse SAK

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV bildet die erste Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Ihr Ziel ist es, die durch Alter oder Tod hervorgerufene Verminderung oder den Verlust des Erwerbseinkommens zumindest teilweise zu kompensieren. 

Die SAK ist für alle in- und ausländischen AHV-Versicherten mit Wohnsitz im Ausland zuständig.

Sie hat folgende Aufgaben:

  • Anwendung der internationalen Sozialversicherungsabkommen;

  • Feststellung des Anspruchs auf Leistungen und Festlegung der Höhe der Leistungen;

  • Auszahlung von Leistungen aus der AHV-Versicherung;

  • Verwaltung der laufenden Renten von Ausländern, die aus Staaten kommen, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat und die nicht in der Schweiz wohnen.

Freiwillige AHV/IV

Die Freiwillige Versicherung der SAK ist Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Sie ist verantwortlich für die Anwendung der freiwilligen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (freiwillige AHV/IV).

Die freiwillige Versicherung ist zuständig für Schweizer Staatsbürger und Bürger eines Mitgliedstaates der EU oder EFTA, welche die Schweiz verlassen und sich in einem Land ausserhalb der EU/EFTA niederlassen. Sie ermöglicht es ihnen, die Versicherungskarriere bei der AHV/IV weiterführen zu können.

Die Versicherung hat folgende Aufgaben:

  • Auskunftserteilung an Interessierte über die aktuellen und zukünftigen Rechte
  • Prüfen der Beitrittserklärungen zur freiwilligen AHV/IV
  • Festlegen und Einfordern der AHV/IV-Beiträge
  • Verwaltung der Versicherungskarriere unserer Mitglieder

Letzte Änderung 12.04.2022

Zum Seitenanfang

https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/la-cdc/organisation/caisse-suisse-de-compensation.html