Besucherdienst

Unsere Schalter sind von Montag bis Freitag von 8.30 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Alle Mitarbeiter unseres Besucherdienstes sprechen mindestens zwei Amtssprachen.  Wir beraten Sie gerne bei Fragen betreffend Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, freiwillige Versicherung und internationale Verwaltungshilfe.  

Wir können Ihnen aktuelle Bescheinigungen für Ihre Leistungsbezüge ausstellen. Ferner haben wir für Sie diverse Formulare und Informationsbroschüren bereit.

Unser Besucherdienst befolgt die Vorschriften des Kreisschreibens über die Schweigepflicht und die Datenbekanntgabe der AHV. Daher können wir ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht der betroffenen Person, keine Adressen, Leistungbeträge oder Auszüge aus dem Individuellen Konto an Drittpersonen weitergeben.

Letzte Änderung 30.10.2023

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