Eidgenössische Ausgleichskasse EAK

Die EAK ist die  Ausgleichskasse für die gesamte Bundesverwaltung, die eidgenössischen  Gerichte, die Bundesanstalten sowie andere Institutionen, die der Oberaufsicht des Bundes unterstellt sind oder zum Bund in enger Beziehung stehen. Als Durchführungsorgan der Sozialversicherung liegt unser Kerngeschäft  im Aufgabenvollzug der 1. Säule (AHV/IV) sowie der Familienausgleichskasse (FAK).

Unsere Leistungen

  • Bezug und Verbuchung von AHV/IV/EO- und ALV-Beiträgen
    Die Eidgenössische Ausgleichskasse betreut rund 230 Arbeitgeber mit 200'000 Versicherten. Von diesen werden die Beiträge vereinnahmt und die gemeldeten Löhne den individuellen Konten der Versicherten gutgeschrieben. Die individuellen Konti sind die zentrale Basis zur Berechnung der künftigen Leistungen.

  • Ausrichtung von Leistungen an Versicherte
    Die Leistungsanmeldungen von Versicherten werden überprüft, die Leistungen berechnet und verfügt. Die Eidgenössische Ausgleichskasse zahlt monatlich rund 100'000 Leistungen aus.

  • Familienausgleichskasse FAK-EAK
    Die EAK führt für die angeschlossenen Arbeitgeber eine Familienausgleichskasse (FAK-EAK). Diese richtet Familienzulagen nach dem FamZG aus.

Letzte Änderung 26.08.2016

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