IV-Stelle für Versicherte im Ausland IVSTA

Ziel der Invalidenversicherung (IV) ist es, eine Verminderung oder einen Verlust des Erwerbseinkommens von Versicherten aufgrund eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens zu kompensieren.

Die IVSTA ist für alle in- und ausländischen Versicherten mit Wohnsitz im Ausland zuständig. Sie hat folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Anträge zur Feststellung des Anspruchs auf Leistungen und Festlegung des Invaliditätsgrads

  • Rentenberechnung, Auszahlung der Rente und Verwaltung der Leistungen der Versicherten im Ausland

  • Anwendung der internationalen Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit

Letzte Änderung 07.11.2017

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