Ziel der Invalidenversicherung (IV) ist es, eine Verminderung oder einen Verlust des Erwerbseinkommens von Versicherten aufgrund eines körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheitsschadens zu kompensieren.
Die IVSTA ist für alle in- und ausländischen Versicherten mit Wohnsitz im Ausland zuständig. Sie hat folgende Aufgaben:
- Prüfung der Anträge zur Feststellung des Anspruchs auf Leistungen und Festlegung des Invaliditätsgrads
- Rentenberechnung, Auszahlung der Rente und Verwaltung der Leistungen der Versicherten im Ausland
- Anwendung der internationalen Abkommen im Bereich der sozialen Sicherheit