Die Soziale Sicherheit in der Schweiz ist das Ergebnis einer langen Geschichte, deren Anfänge bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreichen.
Insbesondere die Rechtsgrundlagen für die Errichtung der AHV und der IV wurden erst ab den 1920er Jahren geschaffen. Die AHV wurde 1948 eingeführt; bei der IV dauerte es noch etwas länger, bis 1960.
In den Jahren 1950-1960 schlug sich die Hochkonjunktur in der Schweiz in der Anstellung zahlreicher Migrantinnen und Migranten aus Italien und den Nachbarstaaten nieder, um die Folgen des Mangels an einheimischen Arbeitskräften auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wurden bilaterale Kooperationsabkommen im Migrationsbereich abgeschlossen. In den 1960er Jahren wurden diese Abkommen neu ausgehandelt und mit Sozialversicherungsabkommen ergänzt, um insbesondere den Bedarf an Arbeitskräften im Industriesektor zu decken.
Mit der Zeit baute die Schweiz ihr Netz an Sozialversicherungsabkommen, die insbesondere die Bereiche AHV und IV abdecken, stetig aus; es umfasst heute rund fünfzig Staaten.
Nachstehend die Grundlagen der internationalen Koordination der Sozialen Sicherheit in der Schweiz: