AHV/IV und Schweizer Sozialversicherungssystem

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und die Invalidenversicherung (IV), die in den Zuständigkeitsbereich der ZAS fallen, sind ein integrierender Bestandteil des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Sie bilden das Kernelement der ersten der 3 Säulen und beruhen auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Auch Krankheit, Mutterschaft, Unfall, Familienzulagen und Erwerbslosigkeit gehören zu den Bereichen, die vom schweizerischen System für Soziale Sicherheit abgedeckt werden. Kurz nach der Schaffung der AHV sowie anschliessend der IV, begann die Schweiz ab Mitte des 20. Jahrhunderts mit verschiedenen Staaten Abkommen über Soziale Sicherheit abzuschliessen; im Laufe der Zeit hat die Schweiz ihr Abkommensnetz kontinuierlich ausgebaut.

Nachstehend finden Sie einige Informationen über das schweizerische Sozialversicherungssystem:

Letzte Änderung 19.03.2024

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