Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) bilden zusammen die 1. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, die Teil des schweizerischen Systems der Sozialen Sicherheit ist. Die ZAS ist unter anderem im Rahmen dieser 1. Säule tätig.
Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:
- die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem),
- der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
- der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
- die Arbeitslosenversicherung,
- die Familienzulagen.
Diese Versicherungen leisten den Betroffenen sowie deren Familienangehörigen Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie beispielsweise bei Krankheit und Unfall Kosten tragen.