AHV/IV im schweizerischen Sozialversicherungssystem

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV) bilden zusammen die 1. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, die Teil des schweizerischen Systems der Sozialen Sicherheit ist. Die ZAS ist unter anderem im Rahmen dieser 1. Säule tätig.

Das schweizerische Sozialversicherungssystem wird in fünf Bereiche unterteilt:

  • die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Dreisäulensystem),
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls,
  • der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft,
  • die Arbeitslosenversicherung,
  • die Familienzulagen.

Diese Versicherungen leisten den Betroffenen sowie deren Familienangehörigen Schutz, indem sie Leistungen wie Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausrichten oder indem sie beispielsweise bei Krankheit und Unfall Kosten tragen.

Letzte Änderung 16.06.2021

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