Vorausberechnung der Rückvergütung von AHV-Beiträgen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Vorausberechnung einer Rückvergütung.

Habe ich Anspruch auf eine Rückvergütung meiner Beiträge?

Ja, unter bestimmten Bedingungen, wenn Sie AHV/IV-Beiträge gezahlt haben und die Staatsangehörigkeit:

  • eines Landes besitzen, mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat

  • eines der folgenden Länder besitzen: Australien, Brasilien, China, Indien, Philippinen, Südkorea, Tunesien und Uruguay

Wie muss ich vorgehen, um einen Antrag zu stellen?

Sie müssen folgendes Formular ausfüllen, unterschreiben und uns zurücksenden:

An folgende Adresse:

Schweizerische Ausgleichskasse
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz


Welche Dokumente muss ich meinem Antrag beifügen?

Ein offizielles Dokument mit Ihren persönlichen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum

Bei verheirateten Personen ebenfalls ein Dokument, in dem die persönlichen Daten Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin aufgeführt sind: Name, Vorname, Geburtsdatum


Was sind die Berechnungsgrundlagen für die Rückerstattung?

Die für die Berechnung benötigten Daten stammen aus:

  • den Informationen, die Sie uns im Formular zur Verfügung stellen
  • der Prüfung der Individuellen Konten (IK)

Die mitgeteilten Beträge dienen lediglich zur Orientierung. Diese Beträge sind daher nicht rechtsverbindlich und verpflichten die Schweizerische Ausgleichskasse SAK in keiner Weise.

Letzte Änderung 17.06.2024

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