EIDGENÖSSISCHE AUSGLEICHSKASSE
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2023 war die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) in verschiedenen wichtigen Bereichen aktiv. Sie verfolgte aufmerksam die gesetzgeberischen Entwicklungen, insbesondere die Reform AHV 21, das neue Datenschutzgesetz und die Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule.
Die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung der Reform AHV 21 waren komplex. Die zahlreichen Neuerungen wurden jedoch lückenlos in die bestehenden Prozesse integriert, wodurch eine effiziente Anpassung zum 1. Januar 2024 sichergestellt werden konnte. Die EAK hat erfolgreich die neue Adoptionsentschädigung (AdopE) eingeführt, die sie ab 2023 zentral für die ganze Schweiz verwaltet.
Das neue Team «Entwicklung und Projekte» hat das Kommunikationskonzept für die EAK ausgearbeitet und den «EAK-Newsletter» für die angeschlossenen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen eingeführt.
Die IT-Abteilung der EAK nahm erfolgreich am ersten Hackathon teil, der von der Bundeskanzlei für die digitale Transformation organisiert wurde. Sie überzeugte die Jury mit ihrem Projekt zur Schaffung eines «Co-Piloten» für die Mitarbeitenden in Form eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Chatbots.
Ein Schwerpunkt lag zudem auf der kontinuierlichen Verbesserung der Qualität und der Steigerung der Effizienz. Konkret wurden das Qualitäts- und das Risikomanagementsystem durch klare Verfahren sowie systematische Überprüfungen und Aktualisierungen optimiert. Die Notfallorganisation wurde ebenfalls neu definiert.
Die EAK hat ihre Werte und Verhaltensgrundsätze weiter in ihrer Organisation verankert. Sie stellte die Nachfolgeplanung und die Vertretungsregelung für Schlüsselpositionen fertig. Die Abteilung verpflichtet sich weiterhin zur operativen Exzellenz und zur effizienten Durchführung von Projekten.