Geschäftsbericht 2023
KENNZAHLEN
AHV/IV-Renten
unseren Dienstleistungen zufrieden
oder sehr zufrieden
VORWORT DES DIREKTORS

Liebe Leserinnen und Leser
Wenn man in sich geht und Bilanz zieht, ist der Blick in die Vergangenheit von grosser Bedeutung, um die Zukunft besser zu verstehen.
2023 feierte die AHV ihr 75-jähriges Bestehen. Ich bin besonders stolz auf die Schlüsselrolle, welche die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS in all diesen Jahren gespielt hat. Die AHV ist als wichtiges Solidarwerk eine Säule unserer Gesellschaft. Dementsprechend haben wir dieses Jubiläum mit einem speziellen Logo gefeiert, das wir auf allen unseren Kommunikationsmitteln angebracht haben.
Das Jahr 2023 war voller Ereignisse und Herausforderungen für die ZAS. Wir blicken mit grosser Dankbarkeit auf unsere Leistungen und Fortschritte im vergangenen Jahr zurück und sind der Ansicht, dass wir unsere Pflicht erfüllt haben.
Zuallererst freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir bei der Umsetzung unserer neuen Strategie grosse Fortschritte erzielen konnten. Die Grundwerte der ZAS, die wir nach intensiven Workshops und einer Umfrage unter unseren Mitarbeitenden ausgearbeitet und veröffentlicht haben, standen im Zentrum unseres Handelns. Hilfsbereitschaft, Engagement, Respekt, Vertrauen und Integrität sind nicht nur leere Worte, sondern das Fundament, auf dem unsere Unternehmenskultur beruht. Um die Bedeutung dieser Werte für alle von uns zu unterstreichen, haben wir sie am 21. September 2023 im Rahmen eines Anlasses besonders gewürdigt.
Das Programm zur Umsetzung der gesetzlichen Neuerungen im Zusammenhang mit der Reform AHV 21 wurde erfolgreich abgeschlossen. Die zahlreichen Anwendungen, die von den Sachbearbeitenden der EAK, SAK und IVSTA eingesetzt werden, wurden zwecks Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Die Mitarbeitenden der IS und der Zentralregister wurden im Laufe des Jahres 2023 bei der Umsetzung der erforderlichen Änderungen intensiv und umfassend einbezogen. Mehrere Arbeitsgruppen befassten sich damit, die Sachbearbeitenden bei diesen Veränderungen zu begleiten und zu schulen, wodurch die aktualisierten Anwendungen am 30. Dezember erfolgreich in Betrieb genommen werden konnten.
Das Projekt EESSI (Electronic Exchange of Social Security Information in Europe), das den Datenaustausch mit unseren EU- und EFTA-Partnerinstitutionen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Verordnungen ermöglichen soll, wird erfolgreich fortgeführt. Seit 2023 läuft die schrittweise Einrichtung der EESSI-CH-Lösung mithilfe der Anwendung eForm, die bis 2024 fortgesetzt wird. Diese Initiative stärkt unsere Fähigkeit, digital und effizient mit unseren europäischen Pendants zusammenzuarbeiten, und festigt so unsere Position auf europäischer Ebene.
Ich bin auch stolz darauf, Ihnen eine weitere wichtige Errungenschaft der ZAS mitteilen zu können: der erfolgreiche Abschluss unseres vierten Audits zur Erneuerung der ISO-9001-Zertifizierung. Darin spiegelt sich unser Engagement für die kontinuierliche Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungen für alle Beteiligten im Bereich der Sozialversicherungen in der Schweiz und im Ausland wider.
Abschliessend möchte ich mich bei allen Mitarbeitenden, unseren zuständigen Partnerinstitutionen sowie allen Leistungsbezügerinnen und -bezügern der ZAS herzlich bedanken. Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung sind entscheidend für unseren Erfolg und motivieren uns, uns weiterzuentwickeln, um Ihren Bedürfnissen und Erwartungen noch besser gerecht zu werden.
Gemeinsam sind wir stärker. Gemeinsam sind wir die ZAS für alle.
Herzlichst,
Adrien Dupraz, Direktor
UNSERE VIER LEISTUNGSGRUPPEN
Die Organisationsstruktur der ZAS besteht einerseits aus den Leistungsgruppen, die für die Bereitstellung der Leistungen der 1. Säule verantwortlich sind, und andererseits aus Support- und Unternehmenssteuerungsfunktionen.
Eine Leistungsgruppe ist für die Leistungen zuständig, die eine Verwaltungseinheit nach aussen oder an andere Verwaltungseinheiten des Bundes erbringt und die aufgrund ihres Tätigkeitsbereichs eine Einheit bilden.
Die Aufgabenbereiche der ZAS sind in vier Leistungsgruppen aufgeteilt:
Leistungen
INTERNATIONALE UND BILATERALE ABKOMMEN
Die neuen Sozialversicherungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich und Albanien sind am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Das Abkommen mit Albanien regelt unter anderem die Ausrichtung von AHV/IV-Leistungen ins Ausland. Das neue Abkommen mit dem Vereinigten Königreich stellt die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme im Zuge der Fortführung des Abkommens über den freien Personenverkehr (FZA) nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) sicher. Die Ratifizierung des neuen Abkommens mit Argentinien wurde in der zweiten Jahreshälfte eingeleitet. Es wurden zudem Verhandlungen über den Abschluss neuer Abkommen mit Ecuador und Südkorea (Überarbeitung des bestehenden Abkommens) geführt. Die Gespräche mit Moldawien und Peru wurden ebenfalls fortgesetzt.

Das System für den elektronischen Datenaustausch der Todesfallmeldungen (STEDA), das bereits mit Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich und Kroatien in Kraft ist, wurde im Januar 2023 auf Dänemark ausgeweitet.
Die Verhandlungen mit Österreich haben mit der Unterzeichnung eines neuen Abkommens konkrete Formen angenommen. Die Gespräche mit Belgien mündeten in eine Grundsatzvereinbarung. Mit den Niederlanden wurden die Gespräche fortgesetzt und mit Portugal offiziell aufgenommen.
POLITISCHE UND gesetzliche RAHMENBEDINGUNGEN 2023
Neben den Gesetzesänderungen in Bezug auf das Kerngeschäft der ZAS im Bereich der 1. Säule wurden auch regelmässig bereichsübergreifende Gesetzesänderungen oder Gesetzgebungsprojekte, die sich auf alle Tätigkeiten der ZAS auswirken, im Hinblick auf ihre Umsetzung verfolgt.
Dies gilt insbesondere für die Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, den Entwurf des Bundesgesetzes über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS), das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, und die Ausführungsbestimmungen sowie die neuen Bestimmungen in Bezug auf die Informationssicherheit (ISG), die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind.