PROJEKTE
AHV 21
Am 25. September 2022 haben das Volk und die Stände die Reform «Stabilisierung der AHV (AHV 21)» angenommen. Sie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Die Reform sieht die Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre sowie eine Flexibilisierung des Altersrücktritts vor. Diese Änderungen werden von Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration begleitet. Die Reform AHV 21 führt auch Anreize zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ein.
Für die ZAS bestand das Ziel darin, alle von der Reform betroffenen Anwendungen so anzupassen, dass sie ab dem 1. Januar 2024 gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen funktionieren. Dies betraf sowohl die zentralisierten Anwendungen wie ACOR und die Register als auch die von der ZAS verwendeten Fachanwendungen.
Das Projekt wurde Ende 2022, kurz nach der Volksabstimmung, initiiert und konnte im März 2024 erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Projekt EESSI-CH ist Teil eines Programms zur Einhaltung der EU Verordnungen 883/2004 und 987/2009 über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme.
Das Ziel ist die Implementierung eines Systems für den elektronischen Austausch strukturierter Informationen zwischen den Sozialversicherungseinrichtungen, um gemeinsame Verfahren anzuwenden.
Die Einführung dieser Lösung begann 2023 und wird voraussichtlich bis 2024 dauern. Ende 2023 wurde das dritte von fünf geplanten Releases erfolgreich implementiert. Die Einführung der letzten beiden Aktualisierungen ist für die erste Jahreshälfte 2024 geplant und betrifft die Einrichtung der Plattform für den elektronischen Dokumentenaustausch.
EXUSNAVS (Erweiterte systematische Verwendung der AHV-Nummer)
Seit dem 1. Januar 2022 dürfen die Behörden die AHV-Nummer zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden. Dies hat Auswirkungen auf die ZAS, die für die Verwaltung der AHV-Nummer zuständig ist.
Das damit verbundene Projekt EXUSNAVS umfasst:
die Revision des Meldeverfahrens für die systematische Verwendung der AHV‑Nummer;
den Ausbau der Kapazitäten für die automatische Überwachung, um im Falle von Missbrauch rascher reagieren zu können;
die Anpassung der Informationen auf unserer Website an die neuen gesetzlichen Grundlagen.
Ende 2021 haben wir eine erste Übergangslösung eingeführt, die den neuen gesetzlichen Vorgaben Rechnung trägt. Des Weiteren sind bis Ende 2025 Arbeiten zur Optimierung der IT-Systeme vorgesehen.
EO-Digitalisierung
Die ZAS wurde vom BSV beauftragt, an der Implementierung einer neuen Lösung zur Digitalisierung des Verfahrens für Erwerbsersatzleistungen für Dienstleistende (ausgenommen sind die Mutterschaftsentschädigung, der Vaterschaftsurlaub und der Urlaub für pflegende Angehörige) mitzuwirken. Die ZAS wird ein neues Portal einrichten und verwalten, über das die betroffenen Personen ihren Teil des EO-Antrags online ausfüllen können.
Die Lösung muss die folgenden Ziele erfüllen:
sicherstellen, dass die Integration der Benutzerinnen und Benutzer sowie der Zugang der betroffenen Personen zum Portal keine zusätzliche Arbeit für die Ausgleichskassen verursachen;
den betroffenen Personen ermöglichen, die Arbeitgeberseite leicht zu finden;
benutzerfreundlich sein, damit die betroffenen Personen den digitalen Prozess auch tatsächlich nutzen.
2022 wurden Vorbereitungsarbeiten für die Projektstudie durchgeführt. Im Laufe des Jahres 2023 wurden die Konzepte in ihren Einzelheiten ausgearbeitet und den Projektteilnehmenden wie dem BSV, dem Verein eAHV/IV und den Vertretenden der Ausgleichskassen zur Überprüfung vorgelegt.
Versichertenportal eCdC
Das eCdC-Portal ist ein persönlicher Online-Bereich, der den Versicherten zahlreiche E Dienstleistungen bietet. Nach der ersten Freischaltung für die Beitragszahlenden der Freiwilligen Versicherung im Dezember 2022 folgte Ende 2023 die Freischaltung der Online Dienste für AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner.
Alle Personen, die eine Leistung von der SAK oder der IVSTA beziehen, können sich nun über die Website https://ecdc.zas.admin.ch einloggen und auf ihr Dashboard zugreifen, wo sie von folgenden Dienstleistungen profitieren können:
den Status der Leistungen abfragen;
sich über die nächsten Zahlungen informieren;
Studienbescheinigungen übermitteln.
Versicherte, die im Portal registriert sind, haben auch die Möglichkeit, ihre Wohn-, Korrespondenz- und E-Mail-Adresse direkt zu ändern.
MOSAR – Moderne Dienstleistungen für Versicherte und Mitarbeitende der AHV
Das BSV fördert die Digitalisierung der 1. Säule und der Familienzulagen durch mehrere Initiativen, in denen die ZAS eine zentrale Position einnimmt. Die ZAS stellt die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte in enger Zusammenarbeit mit den Vollzugsorganen sicher. Alle digitalen Dienstleistungen werden unter Einhaltung der nationalen Sicherheitsanforderungen und Standards für den Austausch zwischen den Vollzugsorganen entwickelt.
Während der Gespräche zwischen den Dienststellen wurden mehrere Möglichkeiten zur Verbesserung der Leistungen identifiziert:
Interaktion mit den Benutzerinnen und Benutzern: Optimierung der Leistungen der 1. Säule, um sie mit der E-Government-Strategie Schweiz in Einklang zu bringen;
Datenaustausch: effizientere Gestaltung der Prozesse zwischen den Ausgleichskassen und der ZAS, um Kosten sowie Verzögerungen zu reduzieren;
Registervergleich: effizientere Nutzung von Registern, um die Kosten zu minimieren.
Die erste Phase des Projekts, die für Mitte 2024 geplant ist, wird die Entwicklung des Projektplans und die Umsetzung eines Proof of Concept für ein bereits laufendes Spiegelregister beinhalten.