Das Ergänzungsleistungsregister ist Gegenstand des Artikels 26b des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, welches seit dem 1. Januar 2012 in Kraft ist.
Die Weisungen betreffend der Ergänzungsleistungen sind auf der für die Anwendung der Sozialversicherungen vorgesehenen Internetseite zusammengefasst und dort vom BSV veröffentlicht.
Beschreibung |
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Wegleitung ELREG |
Leitfaden Ergänzungsleistungen zur AHV und IV |
Letzte Änderung 01.02.2021