Verfügungsnummer

Die Verfügungsnummer ist der Schlüssel, um eine Vergütung der Invalidenversicherung zu erhalten. Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) verwaltet das Verfügungsregister und die besonderen Fälle.

Die Invalidenversicherung vergütet die individuellen Leistungen auf der Grundlage einer Verfügung/Mitteilung. Grundsätzlich muss sich jede Rechnung auf eine Verfügung/Mitteilung der IV-Stelle stützen (Ziff. 19 des Kreisschreibens über die Zahlung der individuellen Leistungen in der IV und der AHV, KZIL).

Die 14-stellige Verfügungsnummer (oder Fallnummer) muss auf jeder Rechnung an die IV angegeben werden. Andernfalls wird die Rechnung abgelehnt.

In einigen besonderen Fällen, die im KZIL (Ziff. 20) erläutert werden, müssen die Lieferantinnen und Lieferanten auf der Rechnung die 6-stellige Verfügungsnummer (Fallnummer) 3XX280 angeben.

Nachfolgend ist eine Liste mit den zulässigen Leistungen im Zusammenhang mit der Verfügungsnummer 3XX280 verfügbar. Rechnungen über Leistungen, die im Zusammenhang mit der Verfügungsnummer 3XX280 nicht zulässig sind, werden automatisch abgelehnt.

Letzte Änderung 17.09.2025

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https://www.zas.admin.ch/content/zas/de/home/partenaires-et-institutions-/paiement-des-prestations-individuelles-avs-ai/information-a-l-attention-des-fournisseurs-de-prestations/numero_decision.html