Waisenrente
Kinder, deren verstorbener Elternteil während mindestens einem Jahr AHV-Beiträge geleistet hat, erhalten eine Waisenrente, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Das Kind ist jünger als 18 Jahre.
- Das Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und befindet sich in Ausbildung.