Waisenrenten

Waisenrente

Kinder, deren verstorbener Elternteil während mindestens einem Jahr AHV-Beiträge geleistet hat, erhalten eine Waisenrente, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Das Kind ist jünger als 18 Jahre.
  • Das Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt und befindet sich in Ausbildung.

Letzte Änderung 20.05.2016

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