Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten
Rechnungen für Leistungen, die im Rahmen einer mono-, bi- oder polydisziplinären medizinischen Begutachtung erbracht wurden, müssen die formellen Anforderungen der IV erfüllen.
Aufgrund der per 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Weiterentwicklung der IV wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt, die bei den Begutachtungen wie auch bei der Vergabe der Gutachten mehr Transparenz für die Versicherten schaffen. Namentlich müssen die IV-Stellen jährlich eine Liste mit Angaben über die von ihnen beauftragten Sachverständigen sowie Sachverständigen-Zweierteams und Gutachterstellen veröffentlichen, insbesondere zu deren Vergütung (Art. 41b IVV). Die Daten zu den Vergütungen basieren auf bezahlten Rechnungen, die den Anforderungen der IV entsprechen müssen.
Diese Anforderungen sind auf den folgenden Seiten veröffentlicht. Sie variieren je nach Typ des Leistungserbringers und der Art der Begutachtung.
Zugelassene medizinische Gutachterstellen