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Veröffentlicht am 8. Januar 2026

Monodisziplinäre Gutachter

Anforderungen an die Rechnungsstellung bei monodisziplinären medizinischen Gutachten

Sie sind eine vom BSV zugelassene Gutachterstelle? Dann beachten Sie bitte die Anforderungen an die Rechnungsstellung für die vom BSV zugelassenen Gutachterstellen

Grundsatz

Die elektronische Rechnungsstellung muss gemäss den Standards des Forums Datenaustausch erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.forum-dateaustausch.ch

Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten)

(Das Papier-Standardformular (TP-Rechnung) wird derzeit noch akzeptiert, allerdings mit einer längeren Zahlungsfrist.)

Anforderungen an die Rechnungsstellung

  • Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
  • Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der das Gutachten erstellt hat. Der Leistungserbringer ist immer eine natürliche Person (keine Arztpraxis, keine Klinik, kein Spital, kein Unternehmen und keine Stiftung).
  • Sonderfälle: Öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen der folgenden Liste müssen den Namen, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der Anstalt bzw. der Stiftung unter der Rubrik «Leistungserbringer» angeben.
  • Der «Rechnungssteller» muss nicht mit dem Leistungserbringer identisch sein. Es kann sich dabei um eine natürliche oder um eine juristische Person handeln (Ärztin / Arzt, Arztpraxis, Klinik, Spital, Unternehmen, Stiftung, Drittrechnungssteller usw.). Unter der Rubrik «Rechnungssteller» müssen der Name und der Vorname (gegebenenfalls auch der Firmenname des Einzelunternehmens oder der Gesellschaft), die Adresse und die GLN des Rechnungsstellers angegeben werden.
  • Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
  • Zu Terminabsagen und Rückzüge des Gutachtenauftrags, beachten Sie bitte den folgenden Link 

Überblick der Leistungen

Mit der Einführung der neuen Tarifstruktur TARDOC wurden die Leistungen der medizinischen Begutachtungen, die zuvor im Tarifkatalog TARMED enthalten waren, provisorisch in den Tarif 290 integriert.

Überblick über die Leistungen ab dem 1. Januar 2026

Ab dem 01.01.2026 (Datum der Leistungserbringung) gelten folgende offizielle Tarifzahlen für medizinische Gutachten:

Übersicht über die Leistungen bis zum 31. Dezember 2025

Die unten aufgeführten Leistungen unterliegen dem TARMED-Tarifsystem, das am 01.01.2026 offiziell ausser Kraft treten wird. Diese Tarifzahlen sind bis zum 31.12.2025 (Datum der Leistungserbringung) anzuwenden.