Zugelassene medizinische Gutachterstellen
Monodisziplinäre medizinische Gutachten
Grundsatz
Die elektronische Rechnungsstellung muss gemäss den Standards des Forums Datenaustausch erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite www.forum-datenaustausch.ch.
Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten)
(Das Papier-Standardformular (TP-Rechnung) wird derzeit noch akzeptiert, allerdings mit einer längeren Zahlungsfrist.)
Anforderungen an die Rechnungsstellung
- Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
- Unter der Rubrik «Rechnungssteller» müssen der Firmenname, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der vom BSV zugelassenen Gutachterstelle angegeben werden, die den Auftrag erhalten hat.
- Wenn die Rechnungsstellung durch ein Drittrechnungssteller erfolgt, beachten Sie den unten Sonderfall.
- Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die GLN der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der das Gutachten erstellt hat. Der Leistungserbringer ist immer eine natürliche Person.
- Sonderfälle: Gutachterstellen, die vom BSV akkreditiert wurden und öffentlich-rechtliche Anstalten sind (siehe folgende Liste), müssen den Namen, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der Anstalt unter der Rubrik «Leistungserbringer» angeben.
- Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
- Zu Terminabsagen und Rückzüge des Gutachtenauftrags, beachten Sie bitte den folgenden Link
Überblick der Leistungen
Mit der Einführung der neuen Tarifstruktur TARDOC wurden die Leistungen der medizinischen Begutachtungen, die zuvor im Tarifkatalog TARMED enthalten waren, provisorisch in den Tarif 290 integriert.
Überblick über die Leistungen ab dem 1. Januar 2026
Ab dem 01.01.2026 (Datum der Leistungserbringung) gelten folgende offizielle Tarifzahlen für medizinische Gutachten:
Übersicht über die Leistungen bis zum 31. Dezember 2025
Die unten aufgeführten Leistungen unterliegen dem TARMED-Tarifsystem, das am 01.01.2026 offiziell ausser Kraft treten wird. Diese Tarifzahlen sind bis zum 31.12.2025 (Datum der Leistungserbringung) anzuwenden.
Sonderfall – wenn die Rechnungsstellung durch ein Drittrechnungssteller erfolgt (z. B. Ärztekasse, Swisscom, IFAK, Curabill usw.):
- Die elektronische Rechnungsstellung (XML-Standards des Forums Datenaustausch) ist obligatorisch.
- Unter der Rubrik «Rechnungssteller» müssen der Firmenname, die Adresse und die GLN des Drittrechnungsstellers angegeben werden.
- Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die GLN der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der das Gutachten erstellt hat. Der Leistungserbringer ist immer eine natürliche Person.
- Bei den auf der Rechnung angegebenen Leistungen muss die GLN der vom BSV zugelassenen Gutachterstelle im Feld «GLN MED» angegeben werden.
- Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
- Zu Zusatzleistungen (z. B. Laboranalysen, Radiologie usw.) beachten Sie bitte den folgenden Link
Bidisziplinäre medizinische Gutachten
Grundsatz
Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch. Sie muss gemäss den XML-Standards des Forums Datenaustausch erfolgen (vgl. Art. 3 der Vereinbarung betreffend die Erstellung von polydisziplinäre und bidisziplinären medizinischen Gutachten). Nähere Informationen zu den XML-Standards finden Sie auf der Internetseite www.forum-datenaustausch.ch
Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten).
Anforderungen an die Rechnungsstellung
- Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
- Für die Erstellung eines bidisziplinären medizinischen Gutachtens müssen unter der Rubrik «Leistungserbringer» der Firmenname, die Adresse und die GLN der vom BSV zugelassenen Gutachterstelle angegeben werden.
- Ist die zugelassene Gutachterstelle der Rechnungssteller, so müssen unter der Rubrik «Rechnungssteller» der Firmenname, die Adresse und die GLN der Stelle angegeben werden.
- Wenn die Rechnungsstellung durch ein Drittrechnungssteller erfolgt, müssen unter der Rubrik «Rechnungssteller» der Firmenname, die Adresse und die GLN des Drittrechnungsstellers angegeben werden.
- Die Leistungen der beiden Ärztinnen / Ärzte, die den Auftrag ausgeführt haben, ein bidisziplinäres Gutachten zu erstellen, müssen in einer einzigen Rechnung abgerechnet werden. Es ist nicht erlaubt, jedes Teilgutachten separat in Rechnung zu stellen.
- Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
- Zu Zusatzleistungen (z. B. Laboranalysen, Radiologie usw.) beachten Sie bitte den folgenden Link: Link
Überblick der Leistungen
Mit der Einführung der neuen Tarifstruktur TARDOC wurden die Leistungen der medizinischen Gutachten, die zuvor im Tarifkatalog TARMED enthalten waren, vorübergehend in den Tarif 290 aufgenommen.
Überblick der Leistungen ab dem 01. Januar 2026
Ab dem 01.01.2026 (Datum der Leistungserbringung) gelten folgende offizielle Tarifziffern für medizinische Gutachten:
Überblick der Leistungen bis zum 31. Dezember 2025
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen unterliegen dem Tarifsystem TARMED, das am 01.01.2026 offiziell außer Kraft treten wird.
Diese Tarifziffern sind bis zum 31. Dezember 2025 (Datum der Leistungserbringung) anzuwenden.
Polydisziplinäre medizinische Gutachten
Grundsatz
Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch. Sie muss gemäss den XML-Standards des Forums Datenaustausch erfolgen (Art. 3 der Vereinbarung betreffend die Erstellung von polydisziplinäre und bidisziplinären medizinischen Gutachten). Nähere Informationen zu den XML-Standards finden Sie auf der Internetseite www.forum-datenaustausch.ch
Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten).
Anforderungen an die Rechnungsstellung
- Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
- Für die Erstellung eines polydisziplinären medizinischen Gutachtens müssen unter der Rubrik «Leistungserbringer» der Firmenname, die Adresse und die GLN der vom BSV zugelassenen Gutachterstelle angegeben werden.
- Ist die zugelassene Gutachterstelle der Rechnungssteller, so müssen unter der Rubrik «Rechnungssteller» der Firmenname, die Adresse und die GLN der Gutachterstelle angegeben werden.
- Wenn die Rechnungsstellung durch ein Drittrechnungssteller erfolgt, müssen unter der Rubrik «Rechnungssteller» der Firmenname, die Adresse und die GLN des Drittrechnungsstellers angegeben werden.
- Der/Die Tarifcode(s), die Tarifziffer(n) sowie der Betrag / die Beträge müssen auf der Rechnung angegeben werden.
Die Liste der zugelassenen Gutachterstellen ist auf der Internetseite des BSV unter der folgenden Adresse verfügbar: Medizinische Gutachten in der IV
