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Veröffentlicht am 27. Mai 2025

Zugelassene Sachverständige-Zweierteams

Sie sind eine vom BSV für die Erstellung bidisziplinärer medizinischer Gutachten zugelassene Gutachterstelle? Dann beachten Sie bitte die Anforderungen an die Rechnungsstellung für die vom BSV zugelassenen Gutachterstellen

Grundsatz

Die elektronische Rechnungsstellung ist obligatorisch. Sie muss gemäss den XML-Standards des Forums Datenaustausch erfolgen (vgl. Art. 3 der Vereinbarung betreffend die Erstellung von polydisziplinäre und bidisziplinären medizinischen Gutachten). Nähere Informationen zu den XML-Standards finden Sie auf der Internetseite www.forum-datenaustausch.ch

Die Rechnungen müssen für statistische Zwecke (Art. 41b IVV) sowie für das Controlling die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Rechnungen, mit Rechnungsdatum vom 1. September 2023 oder später, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden abgelehnt und dem Rechnungssteller retourniert (siehe auch Mono-, bi- und polydisziplinäre medizinische Gutachten)

Anforderungen an die Rechnungsstellung

  • Die 14-stellige Fallnummer muss auf der Rechnung angegeben werden. Im Rahmen der IV setzt sich die «Fallnummer» aus der Nummer der IV-Stelle sowie aus der darauffolgenden Verfügungsnummer zusammen. Beispiel: 30120220000000 (301 = IV-Stelle Zürich und Verfügungsnr. 20220000000). Die Fallnummer befindet sich in der Mitteilung, die der versicherten Person von der IV-Stelle zugeschickt wird und von der Sie ebenfalls eine Kopie erhalten.
  • Unter der Rubrik «Leistungserbringer» müssen der Vorname/Name, die Adresse und die Global Location Number (GLN) der Ärztin / des Arztes angegeben werden, die/der gemäss der Vereinbarung mit dem BSV das Sachverständigen-Zweierteam repräsentiert.
  • Der «Rechnungssteller» muss nicht mit dem Leistungserbringer identisch sein. Es kann sich dabei um eine natürliche oder um eine juristische Person handeln.
  • Die Leistungen der beiden Ärztinnen / Ärzte, die den Auftrag ausgeführt haben, das bidisziplinäres Gutachten zu erstellen, müssen in einer Rechnung aufgeführt sein. Es ist nicht erlaubt, jedes Teilgutachten separat in Rechnung zu stellen.
  • Bei den auf der Rechnung angegebenen Leistungen müssen die Tarifcodes, die Tarifziffern sowie die Beträge angegeben werden.
  • Bei den auf der Rechnung angegebenen Leistungen muss für jedes Teilgutachten die GLN der entsprechenden Ärztin / des entsprechenden Arztes im Feld «GLN MED» angegeben werden. Die gilt für alle Gutachtenkategorien von A bis E. Diese natürliche Person muss einem vom BSV zugelassenen Sachverständigen-Zweierteam angehören.
  • Zu Zusatzleistungen (z. B. Laboranalysen, Radiologie usw.) beachten Sie bitte den folgenden Link.

Überblick der Leistungen

Mit der Einführung der neuen Tarifstruktur TARDOC wurden die Leistungen der medizinischen Gutachten, die zuvor im Tarifkatalog TARMED enthalten waren, vorübergehend in den Tarif 290 aufgenommen.

Überblick der Leistungen ab dem 01. Januar 2026

Ab dem 01.01.2026 (Datum der Leistungserbringung) gelten folgende offizielle Tarifziffern für medizinische Gutachten:

Überblick der Leistungen bis zum 31. Dezember 2025

Die nachfolgend aufgeführten Leistungen unterliegen dem Tarifsystem TARMED, das am 01.01.2026 offiziell außer Kraft treten wird.

Diese Tarifziffern sind bis zum 31. Dezember 2025 (Datum der Leistungserbringung) anzuwenden.

Sonderfall bei Rechnungen, die mithilfe der Software Medical Invoice erstellt werden 

Um die zweite Ärztin / den zweiten Arzt mit ihrer/seiner GLN anzugeben, muss sie/er nach der Registrierung im Teil «Weitere Therapeuten» im betreffenden Formular ausgewählt werden.

1. Erster Schritt: Die zweite Ärztin / Den zweiten Arzt unter der Rubrik «Weitere Therapeuten» hinzufügen

2. Zweiter Schritt: Die zweite Ärztin / Den zweiten Arzt in der Dropdown-Liste auswählen.