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Genf, 25.04.2024 - Rekord bei E-Rechnungen für individuelle AHV/IV-Leistungen

Im März hat die Quote der elektronisch übermittelten Rechnungen für individuelle AHV/IV-Leistungen der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS zum ersten Mal die 80 %-Marke überschritten.

Die ZAS ist zuständig für die Kontrolle und Zahlung der Rechnungen für die individuellen AHV/IV-Leistungen von 27 Schweizer IV‑Stellen. Im vergangenen März hat sie in Zusammenarbeit mit den IV-Stellen und dem Bundesamt für Sozialversicherungen BSV erstmals den Durchschnitt von 80 % elektronisch ausgestellten Rechnungen erreicht. Im Jahr 2020 lag der Anteil an elektronischen Rechnungen gerade mal knapp bei 49 %.

Diese Quote ist beachtlich. Sie ist zwar vergleichbar mit anderen Versicherern im Gesundheitswesen, die ZAS hat aber im Vergleich viel diversifiziertere Leistungserbringer.

Pro Jahr erhält die ZAS rund 2.1 Millionen Rechnungen für individuelle AHV/IV-Leistungen, welche die 27 Schweizer IV‑Stellen ausrichten. Diese Rechnungen werden von der zuständigen kantonalen IV-Stelle im Rahmen eines digitalen Validierungsprozesses freigegeben. Anschliessend führt die Sektion Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen Tarifkontrollen durch, bevor die Rechnungen in der Gesamthöhe von jährlich rund 2.75 Milliarden Franken ebenfalls durch die ZAS automatisch bezahlt werden.

Dass die Quote heute über 80 % Prozent beträgt, hängt mit leistungsfähigen Tools zusammen, welche die ZAS eingerichtet hat. Dank diesen können die IV-Versicherten und die Leistungserbringer ihre Rechnungen heute in elektronischer Form zustellen.

Zudem kann die ZAS dank der erfolgreichen Digitalisierung die Effizienz der Rechnungsbearbeitung und die Automatisierung der Kontrollen in Zusammenarbeit mit den IV-Stellen weiter steigern, um die Kosten der Invalidenversicherung zu senken.

Was sind individuelle AHV/IV-Leistungen genau?
Hat Ihr Kind eine Zahnspange? Dann haben Sie vielleicht ohne es zu wissen indirekt auch schon von der Dienstleistung der ZAS «Zahlung der individuellen AHV/IV-Leistungen» profitiert. Ist die Kieferfehlstellung nämlich ein Geburtsgebrechen, so werden alle Kosten von der IV übernommen. Die durch die IV ausgerichteten Leistungen können unterschiedlicher Art sein, wie etwa medizinische Leistungen von Ärzten und Ärztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen oder Spitälern, Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen, Reisekosten bei Eingliederungsmassnahmen und AHV- und IV-Hilfsmittel.


Genf, 04.04.2024 - Schweizer Revue: Was ändert sich bei der AHV und was heisst dies für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland?

Für die Altersrente gelten seit dem 1. Januar 2024 neue Bestimmungen. Auch für die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland werfen die Neuerungen wichtige Fragen auf.

In der Revue Suisse, der Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, nehmen wir die Neuerungen genauer unter die Lupe und beleuchten, welche Auswirkungen sie auf die Lebensplanung von Schweizerinnen und Schweizern im Ausland haben können.

>> Zum Artikel (PDF, 168 kB, 04.04.2024)


Genf, 08.03.2024 - Reportage über die ZAS in der «Schweizer Illustrierte»

Am 8. März ist in der "Schweizer Illustrierte" eine ausführliche Reportage über die ZAS erschienen. Anlässlich der Annahme der Initiative zur 13. AHV-Rente am 3. März 2024 beleuchtet der Artikel unsere Institution, unsere Aktivitäten und unsere Rolle in der ersten Säule.


Genf, 04.03.2024 - 13. Altersrente

An der Volksabstimmung vom 3. März 2024 wurde die Initiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" von Volk und Ständen angenommen.

Die Auszahlung der 13. AHV-Rente gilt für alle Personen im Ruhestand, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.

Diese Erhöhung gilt nur für Altersrenten der AHV. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Website Ja zur Initiative für eine 13. AHV-Rente (admin.ch) des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

Letzte Änderung 25.04.2024

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