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Achtung vor Betrug!

Derzeit kursieren Phishing-E-Mails im Namen der AHV.

Aktualisiert am 29. Sept. 2026

Die E-Mails wollen die Zielperson dazu bewegen ihren AHV-Versicherungsausweis online zu erneuern, da dieser abgelaufen sei. In Wahrheit versuchen Cyberkriminelle so, an sensible Daten zu gelangen.

Veröffentlicht am 27. März 2025

Rücktritt aus der freiwilligen AHV/IV

Sie sind bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in der freiwilligen AHV/IV versichert und möchten Ihre Mitgliedschaft kündigen.

In den folgenden Fällen endet die Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV automatisch und Sie müssen nicht kündigen:

Wenn Ihr Wohnsitz hingegen im Ausland und ausserhalb der EU/EFTA bleibt, können Sie Ihre Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV mit einer Rücktrittserklärung zum Ende eines Quartals kündigen.

Der Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich aus den eingezahlten Beiträgen ergeben, bleibt gewährleistet.

Schicken Sie uns das unten stehende Formular ausgefüllt, datiert und unterschrieben per E-Mail oder Post zurück.

Rücktrittserklärung der freiwilligen AHV/IV

Zusätzliche Informationen