Rücktritt aus der freiwilligen AHV/IV
Sie sind bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in der freiwilligen AHV/IV versichert und möchten Ihre Mitgliedschaft kündigen.
In den folgenden Fällen endet die Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV automatisch und Sie müssen nicht kündigen:
- Sie verlegen Ihren Wohnsitz in die Schweiz: Rückkehr in die Schweiz
- Sie verlegen Ihren Wohnsitz in einen EU-/EFTA-Staat: Änderungsmeldung
- Sie erreichen das Referenz- oder Rentenalter in der Schweiz: Altersrente
Wenn Ihr Wohnsitz hingegen im Ausland und ausserhalb der EU/EFTA bleibt, können Sie Ihre Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV mit einer Rücktrittserklärung zum Ende eines Quartals kündigen.
Der Anspruch auf Alters- und Hinterbliebenenrenten, die sich aus den eingezahlten Beiträgen ergeben, bleibt gewährleistet.
Schicken Sie uns das unten stehende Formular ausgefüllt, datiert und unterschrieben per E-Mail oder Post zurück.
Rücktrittserklärung der freiwilligen AHV/IV