Eine Rentenvorausberechnung beantragen
Personen, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind, können einen Antrag auf Berechnung einer zukünftigen Rente stellen.
Vereinfachte Vorgehensweise über die Website ESCAL
Über ESCAL können Sie sich in einem vereinfachten Verfahren eine Schätzung Ihrer Rente erstellen lassen. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der von Ihnen frei eingegebenen Daten.
Verfahren mittels Formular
Sie können Ihren Antrag auch mit folgenden Formularen stellen:
Eheleuten, die in der Schweiz gearbeitet haben und/oder dort wohnhaft waren, wird empfohlen gleichzeitig einen Antrag pro Person zu stellen, da sich die Höhe der Rente ändert, sobald beide Ehepartner Anspruch auf eine Rente haben.
Bitte füllen Sie eines der oben genannten Formulare aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es über den eService von eCdC oder per Post, zusammen mit einem offiziellen Dokument, auf dem Ihre persönlichen Daten angegeben sind:
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
AHV-Leistungen
Av. Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz
Welche Angaben sind für die Berechnung erforderlich?
- Die von der versicherten Person gemachten Angaben
- Die Prüfung der Individuellen Konten, die die Versicherungszeiten und das Einkommen enthalten
Sind Sie nach Erreichen des Referenzalters weiterhin erwerbstätig?
Dann können Sie eine Neuberechnung Ihrer künftigen Rente beantragen.