Zum Hauptinhalt springen

Achtung vor Betrug!

Derzeit kursieren Phishing-E-Mails im Namen der AHV.

Aktualisiert am 29. Sept. 2026

Die E-Mails wollen die Zielperson dazu bewegen ihren AHV-Versicherungsausweis online zu erneuern, da dieser abgelaufen sei. In Wahrheit versuchen Cyberkriminelle so, an sensible Daten zu gelangen.

Veröffentlicht am 6. März 2025

Freiwillige AHV/IV

Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und nicht mehr in der obligatorischen AHV/IV versichert sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten, die Teil der ersten Säule der schweizerischen Sozialvorsorge ist.

Vorteile eines Beitritts

  • Vermeidung von Beitragslücken
  • Übernahme der Kosten für Eingliederungsmassnahmen der IV
  • Höhere AHV/IV-Leistungen

Beziehungen zu den ausländischen Sozialversicherungen

Der Beitritt zur freiwilligen AHV/IV befreit Sie nicht von Pflichten gegenüber den ausländischen Sozialversicherungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Sozialversicherungsstelle des Landes, in dem Sie wohnen.

Ausländische Ministerien und Verbindungsstellen

Zusätzliche Informationen