Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 6. März 2025

Beitritt zur freiwilligen AHV/IV

Schweizer Staatsbürger oder Staatsbürger von Mitgliedstaaten der EU oder EFTA, welche die Schweiz verlassen und nicht mehr der obligatorischen AHV/IV unterstellt sind, können unter gewissen Bedingungen der freiwilligen AHV/IV beitreten.

Was sind die Voraussetzungen für einen Beitritt?

  • Die schweizerische, EU oder EFTA-Staatsbürgerschaft besitzen

  • Ausserhalb der EU oder EFTA wohnen

  • Zum Zeitpunkt des Austritts aus der obligatorischen AHV/IV während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbruch in der AHV/IV versichert gewesen sein

  • Beitrittsgesuch spätestens 12 Monate nach Austritt aus der obligatorischen AHV/IV einreichen

Besonderheiten:

Die Jahre des Wohnsitzes in der Schweiz zählen als Versicherungsjahre für Personen, die von der Zahlung von Beiträgen an die obligatorische AHV/IV befreit sind, sowie für Minderjährige.

Damit Kinder Beiträge zahlen können, wenn sie volljährig werden, sollten sie bei der Ausreise aus der Schweiz der freiwilligen AHV/IV angehören.

Wie erfolgt der Beitritt?

Der Antrag auf Mitgliedschaft ist individuell. Jedes Familienmitglied muss einen eigenen Antrag stellen.

  • Melden Sie sich bei der Gemeinde Ihres Wohnortes in der Schweiz ab, um eine Abmeldebescheinigung zu erhalten.

  • Melden Sie sich bei der konsularischen Vertretung der Schweiz in Ihrem Wohnsitzland an via : Online-Schalter für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

  • Senden Sie uns das Beitrittsformular per E-Mail oder Post zusammen mit einer Kopie der Abmeldebescheinigung zu.

Beitrittserklärung AHV/IV

Wie erteilt man einer dritten Person eine Vollmacht?

Sie können eine dritte Person bevollmächtigen, in Ihrem Namen bei unserer Kasse zu handeln, indem Sie uns das Vollmachtsformular per E-Mail oder Post zurückschicken.

Vollmacht

Zusätzliche Informationen