Erstübernahme der AHV-Nummer
Für Organisationen, die die AHV-Nummern in grossen Mengen in ihr Personenregister eintragen möchten, enthält diese Seite die notwendigen Informationen, um die AHV-Nummern der in ihrem Register erfassten Personen zu erhalten.
Sie nutzen die Webdienste UPIServices selbständig und nach Ihrem Bedarf zur Abfrage der UPI-Datenbank mit den Identifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum usw.). Sie erhalten die AHV-Nummer der gesuchten Person oder die Antwort, dass diese nicht im UPI-Register erfasst ist. Es ist auch möglich, dass die Angaben mehrere Treffer ergeben und Sie dann entscheiden müssen, welches Resultat auf die gesuchte Person zutrifft. Es ist auch möglich, dass keine Treffer für die gesuchte Person gefunden wurden.
Voraussetzungen für diese Methode:
- Ihre Organisation muss für die systematische Verwendung der AHV-Nummer bei der Zentrale angemeldet sein (Systematische Verwendung der AHV-Nummer (SBN)).
- Ihre Organisation muss als systematischer Benutzer registriert sein.
- Sie haben Zugriff auf die UPIServices beantragt und erhalten.
- Sie haben einen Informatikdienst, der die Anfragen via UPIServices vornimmt, die Antworten bearbeitet und die AHV-Nummer korrekt in Ihr System überträgt.