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MitteilungVeröffentlicht am 16. Oktober 2025

Die Zentrale Ausgleichsstelle verstärkt ihre Zusammenarbeit mit den Niederlanden

Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) hat am 14. Oktober 2025 eine Vereinbarung mit den niederländischen Sozialversicherungsträgern SVB und UWV über den elektronischen Austausch von Sterbedaten unterzeichnet.

Diese Vereinbarung ermöglicht die sichere Übermittlung von Sterbedaten von im Ausland wohnhaften Rentnern.

Die Umsetzung der Vereinbarung mit den Niederlanden, von der mehr als 7200 AHV/IV-Rentner betroffen sind, erweitert das bereits mit Deutschland, Belgien, Kroatien, Dänemark, Spanien, Frankreich und Italien bestehende Verfahren der automatisierten Todesfallmeldungen.
Der elektronische Austausch von Sterbedaten ist eine effiziente Massnahme, mit der die Sozialversicherung die Rechtmässigkeit der im Ausland ausbezahlten AHV/IV-Leistungen überprüfen kann. Damit wird auch ein starkes Signal zur Verhinderung von ungerechtfertigten Auszahlungen und zur Bekämpfung von Versicherungsbetrug gesetzt.

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