Datenberichtigung
Zur Korrektur von Fehlern in den Daten des UPI-Registers gibt es entsprechende Prozesse.
Das UPI-Register ist im Grunde ein Abbild der Inhalte der Bundesregister, die ihm täglich Daten übermitteln. Wird in der UPI-Datenbank ein Fehler entdeckt, muss dieser an der Quelle – also in dem Register, aus dem die Angabe stammt – korrigiert werden und nicht im UPI-Register selbst. Nach Eingang der korrigierten Daten aus dem Quellregister wird das UPI-Register automatisch aktualisiert. Zur Berichtigung von Daten ist daher der im Folgenden dargestellte verteilte Clearingprozess zu durchlaufen.
Das untenstehende Dokument «Verteilter Clearingprozess» für systematische Benutzer der AHV-Nummer beschreibt ausführlich, wie Daten korrigiert werden.
Das Dokument «Umgang mit Unregelmässigkeiten in Bezug auf die AHV-Nummer» beschreibt im Rahmen des UPI-Betriebs die Vorgehensweise bei (vermuteten oder bestätigten) Fehlermeldungen an die Bundesregister sowie bei Fällen, die einer Abklärung bedürfen. Es fasst – je nach vorgefundener Situation – die unterschiedlichen Vorgehensweisen zusammen. Das Dokument stellt eine Art Checkliste dar, die den Einwohnerkontrollen der Gemeinden als Hilfsmittel im Alltag dienen soll.
Die ZAS stellt ein Formular zur Verfügung, mit dem allfällige Fehler in den Identifikationsdaten im UPI gemeldet werden können. Dieses Formular muss dem Quellregister zugestellt werden. Bitte beachten Sie die Vorgehensweise sowie die Bedingungen auf der ersten Seite des Dokuments. Die ZAS führt keine Nachverfolgung des Verfahrens durch und übernimmt auch keine Verantwortung für dessen Ausgang.
