Zivilstandsänderung
Alle Zivilstandsänderungen für einen Empfänger einer AHV/IV-Rente, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse gezahlt wird, müssen gemeldet werden.
Einzusendende Dokumente im Fall von:
- Heirat: Kopie der Heiratsurkunde.
- Gerichtliche Trennung: Kopie des Trennungsurteils, in dem das Datum der Rechtskraft vermerkt ist
- Scheidung: Kopie des Scheidungsurteils oder einer anderen Urkunde, in der das Datum der Rechtskraft vermerkt ist
- Verwitwung: Kopie der Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehepartners
Alle oben genannten Dokumente müssen über unser eCdC Kontaktformular, via E-Mail oder per Briefpost an die folgende Adresse gesendet werden:
Schweizerische Ausgleichskasse
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz