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Veröffentlicht am 10. Februar 2025

Zivilstandsänderung

Alle Zivilstandsänderungen für einen Empfänger einer AHV/IV-Rente, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse gezahlt wird, müssen gemeldet werden.

Einzusendende Dokumente im Fall von:

  • Heirat: Kopie der Heiratsurkunde.
  • Gerichtliche Trennung: Kopie des Trennungsurteils, in dem das Datum der Rechtskraft vermerkt ist
  • Scheidung: Kopie des Scheidungsurteils oder einer anderen Urkunde, in der das Datum der Rechtskraft vermerkt ist
  • Verwitwung: Kopie der Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Ehepartners

Alle oben genannten Dokumente müssen über unser eCdC Kontaktformular, via E-Mail oder per Briefpost an die folgende Adresse gesendet werden:

Schweizerische Ausgleichskasse
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz