Vorausberechnung der Rückvergütung von AHV-Beiträgen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Vorausberechnung einer Rückvergütung.
Habe ich Anspruch auf eine Rückvergütung meiner Beiträge?
Ja, unter bestimmten Bedingungen, wenn Sie AHV/IV-Beiträge gezahlt haben und die Staatsangehörigkeit:
- eines Landes besitzen, mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat
- eines der folgenden Länder besitzen: Australien, Brasilien, China, Indien, Philippinen, Südkorea, Tunesien und Uruguay
Wie muss ich vorgehen, um einen Antrag zu stellen?
Sie müssen folgendes Formular ausfüllen, unterschreiben und uns zurücksenden:
Per Post an folgende Adresse:
Schweizerische Ausgleichskasse
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz
oder durch Herunterladen über unser Kontaktformular: Schweizerische Ausgleichskasse
Welche Dokumente muss ich meinem Antrag beifügen?
Ein offizielles Dokument mit Ihren persönlichen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum
Bei verheirateten Personen ebenfalls ein Dokument, in dem die persönlichen Daten Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin aufgeführt sind: Name, Vorname, Geburtsdatum
Was sind die Berechnungsgrundlagen für die Rückerstattung?
Die für die Berechnung benötigten Daten stammen aus:
- den Informationen, die Sie uns im Formular zur Verfügung stellen
- der Prüfung der Individuellen Konten (IK)
Die mitgeteilten Beträge dienen lediglich zur Orientierung. Diese Beträge sind daher nicht rechtsverbindlich und verpflichten die Schweizerische Ausgleichskasse SAK in keiner Weise.