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Veröffentlicht am 14. März 2025

Vorausberechnung der Rückvergütung von AHV-Beiträgen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Vorausberechnung einer Rückvergütung.

Habe ich Anspruch auf eine Rückvergütung meiner Beiträge?

Ja, unter bestimmten Bedingungen, wenn Sie AHV/IV-Beiträge gezahlt haben und die Staatsangehörigkeit:

  • eines Landes besitzen, mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat

  • eines der folgenden Länder besitzen: Australien, Brasilien, China, Indien, Philippinen, Südkorea, Tunesien und Uruguay

Wie muss ich vorgehen, um einen Antrag zu stellen?

Sie müssen folgendes Formular ausfüllen, unterschreiben und uns zurücksenden:

Per Post an folgende Adresse:

Schweizerische Ausgleichskasse
Postfach 3100
1211 Genf 2
Schweiz

oder durch Herunterladen über unser Kontaktformular: Schweizerische Ausgleichskasse

Welche Dokumente muss ich meinem Antrag beifügen?

Ein offizielles Dokument mit Ihren persönlichen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum

Bei verheirateten Personen ebenfalls ein Dokument, in dem die persönlichen Daten Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin aufgeführt sind: Name, Vorname, Geburtsdatum

Was sind die Berechnungsgrundlagen für die Rückerstattung?

Die für die Berechnung benötigten Daten stammen aus:

  • den Informationen, die Sie uns im Formular zur Verfügung stellen
  • der Prüfung der Individuellen Konten (IK)

Die mitgeteilten Beträge dienen lediglich zur Orientierung. Diese Beträge sind daher nicht rechtsverbindlich und verpflichten die Schweizerische Ausgleichskasse SAK in keiner Weise.