Studierende
Studierende, die ihren Wohnsitz für ein Studium ins Ausland verlegen, können unter bestimmten Bedingungen weiterhin Beiträge in die obligatorische oder freiwillige AHV/IV einzahlen.
Was sind die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft?
- die Staatsangehörigkeit der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates besitzen.
- zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
- in der Schweiz wohnhaft oder unmittelbar vor Beginn der Ausbildung im Ausland mindestens 5 Jahre ununterbrochen und aufeinanderfolgend in der AHV/IV versichert gewesen sein.
Die Bedingungen und Beitragssätze variieren je nach Land, in dem Sie studieren:
Studierende, die sich im Ausland aufhalten und ihren Wohnsitz in der Schweiz beibehalten bleiben bei der kantonalen Ausgleichskasse versichert.
Wie erfolgt der Beitritt?
- Melden Sie sich bei der Gemeinde Ihres Wohnortes in der Schweiz ab, um eine Abmeldebescheinigung zu erhalten.
- Melden Sie sich bei der konsularischen Vertretung der Schweiz in Ihrem Wohnsitzland an via : Online-Schalter für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
- Senden Sie uns das Beitrittsformular per E-Mail oder Post zusammen mit einer Kopie der Abmeldebescheinigung zu.
Wie kann ich einer dritten Person eine Vollmacht erteilen?
Sie können eine dritte Person bevollmächtigen, in Ihrem Namen bei unserer Kasse zu handeln, indem Sie das Vollmachtsformular per E-mail oder Post an uns zurückschicken.