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Veröffentlicht am 17. März 2025

Staatsangehörigkeit eines Staates mit Sozialversicherungsabkommen (IV)

Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige eines der folgenden Länder, welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind:
Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Kanada, Kosovo, Nord-Mazedonien, Montenegro, Philippinen, Quebec, San Marino, Serbien, Tunesien, Türkiye, USA, Uruguay, Vereinigtes Königreich.

Sie haben Ihren Wohnsitz im Herkunftsland:

Die Anmeldung muss beim Sozialversicherungsträger Ihres Heimatstaates eingereicht werden. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen Formulare und deren Weiterleitung an die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA).

Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

Sie haben Ihren Wohnsitz weder in der Schweiz noch in Ihrem Heimatstaat:

Bitte füllen Sie die untenstehenden Formulare aus und senden dieses an die IVSTA:

001.001 - Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration und Rente