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Veröffentlicht am 17. März 2025

Staatsangehörigkeit eines Staates mit Sozialversicherungsabkommen (AHV)

Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige eines der folgenden Länder, welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind:

Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Kanada, Nord-Mazedonien, Montenegro, Kosovo, Philippinen, Quebec, San Marino, Serbien, Tunesien, Türkiye, USA, Uruguay, Vereinigtes Königreich.

Merkblätter und Informationen

Sie wohnen in Ihrem Heimatland:

Wenden Sie sich bitte an den Sozialversicherungsträger Ihres Wohnsitzstaates. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen Formulare und deren Weiterleitung an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

Sie wohnen weder in der Schweiz noch in Ihrem Heimatland:

Bitte füllen Sie die unten stehenden Formulare aus und senden Sie diese an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Spezialfälle :

Staatsangehörige von Australien, Brasilien, Tunesien, Uruguay und den Philippinen haben die Wahl zwischen der Auszahlung einer Rente und der Rückerstattung ihrer Beiträge.

Rückvergütungen