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Veröffentlicht am 11. November 2016

Staatsangehörigkeit eines anderen Staates (IV)

Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige aus Ländern, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat und nicht in der Schweiz wohnhaft ist.

Sie haben keinen Anspruch auf eine IV-Rente aus der Schweiz.

Für einen allfälligen Anspruch auf Rückvergütung oder Beitragsüberweisung gelten die Bedingungen der AHV.

Rückvergütungen

Türkiye - Beitragsüberweisungen