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Veröffentlicht am 17. März 2025

Staatsangehörigkeit der Schweiz/EU/EFTA (IV)

Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige der Schweiz sowie eines EU- oder EFTA-Staates (Island, Liechtenstein und Norwegen), welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind.

Sie haben Ihren Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat

Die Anmeldung muss beim Sozialversicherungsträger in dem EU/EFTA-Staat eingereicht werden, in dem Sie zuletzt Beiträge geleistet haben. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen Formulare und deren Weiterleitung an die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA).

Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

Als Grenzgänger/in (mit Ausweis G oder L) müssen Sie Ihre Anmeldung bei der IV-Stelle desjenigen Kantons einreichen, in welchem Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

IV-Stellen

Sie haben Ihren Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA-Staaten:

Die Anmeldung muss beim Sozialversicherungsträger in dem EU/EFTA-Land eingereicht werden, in dem Sie zuletzt Beiträge geleistet haben. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen Formulare und deren Weiterleitung an die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA).

Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

Falls Sie zuletzt in der Schweiz Beiträge geleistet haben, füllen Sie bitte folgende Formulare aus und senden diese an die IVSTA:

001.001 - Anmeldung für Erwachsene: Berufliche Integration und Rente

Sie sind Schweizer Staatsbürger und leben in einem Land, mit dem die Schweiz ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat ...

Die Anmeldung muss beim Sozialversicherungsträger Ihres Wohnsitzlandes eingereicht werden. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen Formulare und deren Weiterleitung an die IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA).

Bilaterale Abkommen

Adressen von ausländischen Ministerien und Verbindungsstellen