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Veröffentlicht am 19. Februar 2024

Staatsangehörigkeit der Schweiz/EU/EFTA (AHV)

Diese Seite richtet sich an Staatsangehörige der Schweiz sowie eines EU- oder EFTA-Staates (Island, Liechtenstein und Norwegen), welche nicht in der Schweiz wohnhaft sind.

Liste der Länder der EU

Sie wohnen in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA ...

... und haben dort Beitragszahlungen geleistet:

Wenden Sie sich bitte an den Sozialversicherungsträger Ihres Wohnsitzstaates. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen EU-Formulare und deren Weiterleitung an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

... und haben dort keine Beitragszahlungen geleistet:

Wenden Sie sich bitte an den Sozialversicherungsträger des Landes in der EU oder EFTA, in welchem Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben.

Unter den Ländern der EU oder der EFTA, sollte die Schweiz das letzte Land sein in welchem Sie Beiträge entrichtet haben, füllen Sie bitte die unten stehenden Formulare aus und senden Sie diese an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Sie wohnen ausserhalb der EU oder EFTA:

Wenden Sie sich bitte an den Sozialversicherungsträger des Landes in der EU oder EFTA, in welchem Sie zuletzt Beiträge entrichtet haben. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen EU-Formulare und deren Weiterleitung an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

Unter den Ländern der EU oder der EFTA, sollte die Schweiz das letzte Land sein in welchem Sie Beiträge entrichtet haben, füllen Sie bitte die unten stehenden Formulare aus und senden Sie diese an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.