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Veröffentlicht am 17. März 2025

Staatsangehörigkeit der Schweiz/EU/EFTA

Diese Seite richtet sich an Witwen/Witwer, die mit einem Staatsangehörigen der Schweiz, eines EU- oder EFTA-Staates (Island, Liechtenstein und Norwegen) verheiratet waren und nicht in der Schweiz wohnhaft sind.

Liste der Länder der EU

Sie wohnen in einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA ...

... und die verstorbene Person hat dort Beitragszahlungen geleistet:

Wenden Sie sich bitte an den Sozialversicherungsträger Ihres Wohnsitzstaates. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen EU-Formulare und deren Weiterleitung an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

... und die verstorbene Person hat dort keine Beitragszahlungen geleistet:

Wenden Sie sich bitte an den Sozialversicherungsträger des Landes in der EU oder EFTA, in welchem die verstorbene Person zuletzt Beiträge entrichtet hat.

Unter den Ländern der EU oder der EFTA, sollte die Schweiz das letzte Land sein in welchem die verstorbene Person Beiträge entrichtet hat, füllen Sie bitte die unten stehenden Formulare aus und senden Sie diese an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Sie wohnen ausserhalb der EU oder EFTA:

Wenden Sie sich bitte an den Sozialversicherungsträger des Landes in der EU oder EFTA, in welchem die verstorbene Person zuletzt Beiträge entrichtet hat. Diese Verbindungsstelle ist zuständig für die Ausstellung der vorgesehenen EU-Formulare und deren Weiterleitung an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.

Adressen ausländischer Ministerien und Verbindungsstellen

Unter den Ländern der EU oder der EFTA, Sollte die Schweiz das letzte Land sein in welchem die verstorbene Person Beiträge entrichtet hat, füllen Sie bitte die unten stehenden Formulare aus und senden Sie diese an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf.