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Veröffentlicht am 28. April 2026

Rentenbescheinigung

Sie wohnen im Ausland und möchten eine Bescheinigung über die Auszahlung Ihrer AHV-/IV-Rente beantragen.

Dieser Service richtet sich an Personen, die eine Rente von der Schweizerischen Ausgleichskasse oder der IV-Stelle für Versicherte im Ausland beziehen.

Diese Bescheinigung kann betreffen:

  • die Altersrente (AHV)
  • die Hinterlassenenrente (Witwen-, Witwer- oder Waisenrente)
  • die Invalidenrente oder den Invaliditätsgrad (IV)

Die Rentenbescheinigung ist kostenlos und kann über den eService von eCdC beantragt werden.

Diese Bescheinigung kann für steuerliche und administrative Zwecke verwendet werden.

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage kann einige Zeit in Anspruch nehmen.