Meldung eines Todesfalles
Der Todesfall einer Person, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse eine AHV/IV-Rente bezieht, ist zu melden.
Er kann im eService von eCdC gemeldet werden.
Der Todesfall einer Person, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse eine AHV/IV-Rente bezieht, ist zu melden.
Er kann im eService von eCdC gemeldet werden.