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Veröffentlicht am 7. Februar 2025

Meldung eines Todesfalles

Der Todesfall einer Person, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse eine AHV/IV-Rente bezieht, ist zu melden.

Der Todesfall muss uns nur gemeldet werden, wenn die verstorbene Person:

  • ihren Wohnsitz im Ausland hatte;
  • eine von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausgerichtete AHV-/IV-Leistung bezog.

Ansonsten wenden Sie sich bitte an die für die verstorbene Person zuständige Ausgleichskasse.

Er kann im eService von eCdC gemeldet werden.