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Achtung vor Betrug!

Derzeit kursieren Phishing-E-Mails im Namen der AHV.

Aktualisiert am 29. Sept. 2026

Die E-Mails wollen die Zielperson dazu bewegen ihren AHV-Versicherungsausweis online zu erneuern, da dieser abgelaufen sei. In Wahrheit versuchen Cyberkriminelle so, an sensible Daten zu gelangen.

Veröffentlicht am 7. Februar 2025

Meldung eines Todesfalles

Der Todesfall einer Person, die von der Schweizerischen Ausgleichskasse eine AHV/IV-Rente bezieht, ist zu melden.

Der Todesfall muss uns nur gemeldet werden, wenn die verstorbene Person:

  • ihren Wohnsitz im Ausland hatte;
  • eine von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausgerichtete AHV-/IV-Leistung bezog.

Ansonsten wenden Sie sich bitte an die für die verstorbene Person zuständige Ausgleichskasse.

Er kann im eService von eCdC gemeldet werden.