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Veröffentlicht am 20. Februar 2025

Medizinische Begutachtungen in der Schweiz

Zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit kann ein medizinisches Gutachten in der Schweiz erforderlich sein. Eine Liste der beauftragten Sachverständigen wird jedes Jahr veröffentlicht.

Je nach Sachverhalt kann eine Abklärung in Form einer medizinischen Begutachtung notwendig sein, damit die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Arbeitsfähigkeit nach den Kriterien der schweizerischen Invalidenversicherung festgestellt werden können. Eine solche Begutachtung kann auch vom Gericht angeordnet werden. Die Begutachtung wird in der Amtssprache durchgeführt, die von der versicherten Person beherrscht wird, oder mit der Unterstützung eines Übersetzers.

Die IV-Stellen publizieren jährlich eine Liste mit Angaben über die von ihnen beauftragten Sachverständigen und Gutachterstellen (Art. 41b IVV). Die jeweiligen Daten werden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres erfasst und am 1. März des nachfolgenden Jahres von den IV-Stellen publiziert.

Monodisziplinäre Begutachtungen

Die Zuweisung richtet sich nach der Fachrichtung des Experten, seiner Verfügbarkeit sowie nach geografischen und sprachlichen Kriterien. Die beauftragten Experten verfügen über die notwendige Qualifikation und Erfahrung, um den Auftrag ausführen zu können und arbeiten vollkommen unabhängig.

Bi- und Polydisziplinäre Begutachtungen

Wenn eine bi- oder polydisziplinäre Begutachtung erforderlich ist, wird der Auftrag nach dem Zufallsprinzip über die nationale Plattform Suissemed@p vergeben.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.suissemedap.ch