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Achtung vor Betrug!

Derzeit kursieren Phishing-E-Mails im Namen der AHV.

Aktualisiert am 29. Sept. 2026

Die E-Mails wollen die Zielperson dazu bewegen ihren AHV-Versicherungsausweis online zu erneuern, da dieser abgelaufen sei. In Wahrheit versuchen Cyberkriminelle so, an sensible Daten zu gelangen.

Veröffentlicht am 7. Februar 2025

Kinderrenten

Bezieher einer Alters- oder Invalidenrente haben auch Anspruch auf Kinderrenten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Bedingungen für den Anspruch:

  • Ihr Kind ist unter 18 Jahre alt.
  • Ihr Kind ist zwischen 18 und 25 Jahre alt ist und sich in Ausbildung befindet. In diesem Fall benötigen wir regelmässig eine Ausbildungsbestätigung (Studienausweis, Lehrvertrag).

Pflegekinder begründen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Anspruch auf Kinderrente.

Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen, werden während des Zeitraums des Rentenvorbezuges keine Kinderrenten ausgerichtet.

Durch den Rentenaufschub wird auch der Bezug der Kinderrenten aufgeschoben.